Beantwortung und Bearbeitung von Anträgen
Vertiefte oder komplexe Fragestellungen im Rahmen der Gesamtrevision können jedoch nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags geklärt werden. Anträge zu den Zonenplänen und zum Baureglement können noch bis zum 24. Februar 2025 eingereicht werden – sei es postalisch oder per E-Mail mittels Antragsformular auf der Website der Gemeinde Glarus Süd. Eine detaillierte Beantwortung der Anträge erfolgt nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat und vor der öffentlichen Auflage der Planungsunterlagen.
Kontaktmöglichkeiten und telefonische Beratungen
Fragen und Anliegen können auch weiterhin ausserhalb der Sprechstundentermine telefonisch oder per E-Mail angebracht werden. Alle Anfragen werden – unabhängig von der gewählten Kontaktform – fachlich gleichwertig behandelt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Anträge und komplexere Fragestellungen zur Mitwirkung idealerweise über das offizielle Eingabeformular eingereicht werden sollten.
Der Gemeinderat Glarus Süd bedankt sich für das anhaltende Interesse und freut sich auf weitere wertvolle Rückmeldungen im Rahmen dieses Mitwirkungsverfahrens.