Mitwirkungsverfahren Konzession SN Energie AG

In seiner heutigen Sitzung behandelte der Regierungsrat die Neukonzessionierung der SN Energie AG. Dabei wurde der Bericht zum Mitwirkungsverfahren für die Neukonzessionierung zuhanden des Landrates verabschiedet



Der Regierungsrat behandelte heute die Neukonzessionierung der SN Energie AG (Bild: ehuber)
Der Regierungsrat behandelte heute die Neukonzessionierung der SN Energie AG (Bild: ehuber)

Im Oktober 2008 wurden die beiden Konzessionen „Sernf“ und „Niederenbach“ der SN Energie AG samt den Dossiers der Gesuchstellerin (Schutz- und Nutzungsplanung, Plan Umgehungsgerinne Hauptwehr Engi, Bericht zur ökologischen Bilanzierung, Umweltverträglichkeitsberichte) und des Kantons (Anträge zur Umweltverträglichkeit und Vorlage an Landrat) im Rahmen des Mitwirkungsverfahren in den Gemeinden Engi und Schwanden sowie beim Departement Bau und Umwelt öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen wurden aufgrund der Eingaben des WWF Glarus, der Pro Natura Glarus und der AXPO nochmals überprüft. Im Konzessionsentwurf wird eine Ergänzung zu den bei Hinfall/Ablauf der Konzession rückzubauenden Anlagen vorgeschlagen. Keine Änderungen vorgenommen werden an der Schutz- und Nutzungsplanung und deren festgelegten Ausgleichsmassnahmen. Die ökologische Bilanzierung wurde mit zusätzlichen Schutzmassnahmen für das Flach- und Hochmoor in der Matt oberhalb des Garichtesees (Auszäunung und allfällige Auffüllung von Gräben) ergänzt. Der NOK Gründungsvertrag stellt kein Hindernis hinsichtlich der Konzessionsvergabe durch den Landrat dar.

Zudem wird die Vorlage mit einer Bestimmung über die Besteuerung ergänzt; die Details sollen auf der Basis der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in einer Steuervereinbarung geregelt werden. Zudem hat der Kanton das Recht, bei steigenden Maximalsätzen für den Wasserzins seine Wasserwerksteuer anzuheben.