Moderate Anpassung



Leserbrief: "Moderate Anpaassung"
Leserbrief: "Moderate Anpaassung"

Am 19. Mai stimmen wird über die Anpassung des Waffenrechts ab. Die Anpassung ist moderat. Es geht nicht darum, Waffen generell zu verbieten, sondern den Missbrauch von Waffen zu kriminellen Zwecken zu verhindern. Die Revision berücksichtigt die Bedürfnisse von Schützen und Jägern.

Bundesrätin Karin Keller Suter hat dies schon mehrfach deutlich gemacht. Die Schweiz hat ihren Spielraum genutzt und eine pragmatische Anpassung der Waffengesetzes verabschiedet. Selbst der Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Waffe ist nach wie vor möglich, wenn die betreffende Person Mitglied in einem Schützenverein ist und dort trainiert. Auch können Armeeangehörige nach dem Ende der Dienstzeit weiterhin ihre persönliche Waffe behalten.

Die beschränkte Revision des Waffenrechts wird nötig, weil die Schweiz Mitglied des europäischen Sicherheitsabkommens von Schengen ist. Das Abkommen ist zudem mit dem Asylabkommen von Dublin gekoppelt. Passt die Schweiz ihr Waffenrecht nicht an, dann werden die Abkommen von Schengen/Dublin automatisch als beendet angesehen.

Für unsere Land wäre dies ein sehr ungünstiges Szenario. Denn zum einen ist grenzüberschreitende Sicherheit ein Muss. Schengen erlaubt den Polizei- und Justizbehörden den Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS II). Die Sicherheitsdatenbank liefert allein in der Schweiz jeden Tag nahezu 50 Hinweise auf potenziell gefährliche Personen. Im Jahr sind es über 17 000. Angesichts von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus ist internationale Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit essentiell. Die Schweiz darf sich da nicht aus ihrem europäischen Umfeld ausklinken. Das wäre gefährlich.

Zum andern würde mit dem Ende von Schengen/Dublin die Schweizer Grenze zu einer Schengenaussengrenze. Das hätte massive Auswirkungen auf Wirtschaft und Wohlstand. Es wäre unverantwortlich ein solches Risiko einzugehen, nur weil ein paar Waffenpuristen finden, das Recht eine halbautomatische Waffe zu kaufen, sei zu stark eingeschränkt worden. Man kann nun zu Recht einwenden, dass es bei Schengen nicht um die Kontrolle von Gütern, sondern um die Kontrolle von Personen geht. Das stimmt zwar, ist aber nicht zu Ende gedacht. Denn an einer Schengenaussengrenze müsste die Identität aller Personen minutiös überprüft werden. Das würde zu langen Wartezeiten und Staus führen und würde auch den Güterverkehr massiv in Mitleidenschaft ziehen. Stark betroffen wäre die Schweizer Industrie, die auf zeitgerechte Lieferungen angewiesen ist. Die Revision des Waffenrechts ist vernünftig. Angesichts des Risikos Schengen/Dublin zu verlassen, ist die Revision zwingend.