Mollis: Nichtgenügen der Meldepflicht

Am Samstag, 4. Februar, zirka 05.50 Uhr, kollidierte ein unbekannter Lenker mit seinem Personenwagen in Mollis, auf der Bahnhofstrasse die Hausfassade eines Restaurantes.



Nichtgenügen der Meldepflicht.
Nichtgenügen der Meldepflicht.

Nach kurzem Augenschein verliess der fehlbare Lenker den Unfallort ohne den Schaden zu melden.

Signalement des Lenkers: zirka 35 bis 40 Jahre alt, schwarze Haare

Beteiligtes Fahrzeug: Personenwagen Kombi, Farbe dunkelblau, das Fahrzeug dürfte an der Front und im Bereich des vorderen, beifahrerseitigen Kotflügels beschädigt sein.

Sachdienliche Hinweise ersuchen wir der Kantonspolizei Glarus, Telefon 055 645 66 66, zu melden.