Motion «Beitrag zur Erhaltung der Vorburg»

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage für einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2021 bis 2023 in der Höhe von max. 870 000 Franken zu unterbreiten. Dies als zweckgebundenen Beitrag an die Stiftung Pro Vorburg für die bauliche Sicherung der Vorburg ob Oberurnen in drei Etappen.



Das Wahrzeichen von Oberurnen – die Vorburg – muss er Nachwelt erhalten bleiben. (Bild: a.lombardi)
Das Wahrzeichen von Oberurnen – die Vorburg – muss er Nachwelt erhalten bleiben. (Bild: a.lombardi)

Begründung

Die Vorburg ist die bedeutendste, grösste und bekannteste Burgruine des Kantons Glarus und der Linthebene. Sie wurde wahrscheinlich im 3. Jahrhundert als Burg der Windegger erbaut und war in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts das Verwaltungszentrum der Habsburger in der Region. 1386 wurde sie wohl von den Glarnern teilweise zerstört. Von anderen Glarner Burgplätzen ist nichts, fast nichts oder nur wenig sichtbar. Nur die Vorburg lässt die Grösse und Höhe einer mittelalterlichen Burg noch erahnen. Sie ist weitherum sichtbar und ein beliebtes Ausflugsziel der Bevölkerung. Darstellungen aus dem 19. und 20. Jahrhundert zeigen, dass die Burgruine langsam zerfällt. Der weitere Zerfall muss aufgehalten werden: Das Mauerwerk ist stark ausgewittert, Wasser wäscht den Mörtel in den Fugen aus, die Mauerkronen sind lose. Wenn nichts unternommen wird, existiert die Vorburg in 50 Jahren nicht mehr.

Bisherige Arbeiten

ln den 1930er-Jahren wurden erstmals Mauern gesichert, 1940 die Umfassungsmauer entdeckt, und 1972 fanden erstmals bescheidene Sondiergrabungen statt. Seit 2002 ist die Vorburg im Besitz der Stiftung Pro Vorburg, die seither immer wieder Wald und Buschwerk entfernt und Wege ausgebessert hat. Durch den Bau einer Feuerstelle wurde die Burg zu einem beliebten Ausflugsziel.
2009 wurden die Gemäuer elektronisch vermessen und ein Geräteschuppen erstellt. Die Stiftung Pro Vorburg hat mit der Unterstützung des 2001 gegründeten Gönnervereins und privater Geldgeber in diesen Jahren über 70 000 Franken in die Vorburg investiert, unzählige ehrenamtliche Arbeitsstunden nicht mitgerechnet.

Die Massnahmen von 2017 dienten dazu, Mauerversturz im Innern der Burgmauern wegzuräumen, um die Entwässerung der Mauern zu verbessern. Gleichzeitig wurden die Schäden am Mauerwerk und damit der dringende Handlungsbedarf sichtbarer. Die Kosten betrugen 33 000 Franken. 6500 Franken betrug der Anteil von Kanton und Gemeinde. Der Kulturfonds des Kantons Glarus beteiligte sich mit 5000 Franken, den Rest trug die Stiftung selber bei.

Konservierung 2027 bis 2023

Eine Konservierung der Burganlage bedeutet, dass die Ruine lediglich gesichert und der weitere Zerfall gestoppt werden soll, während eine Restaurierung auch die lnstandsetzung zerfallener Mauern vorsehen würde. Archäologische Ausgrabungen sind nicht geplant. Eine archäologische Begleitung ist aber dort notwendig, wo für die Konservierung Bodeneingriffe vorgenommen werden müssen. Die Arbeiten beschränken sich somit auf das Notwendigste. Bei einem Verzicht auf eine Konservierung ist der weitere Einsturz der Mauern gewiss.
Die Mauern sind in unterschiedlichem Mass gefährdet, weshalb die Konservierung gemäss Dringlichkeit in drei Etappen erfolgen kann:

1. Etappe, Südwestmauer: Gerüstbau, Fugensanierung, Schadenstellen ausbessern;
2. Etappe, Binnenmauern und Mauerkronen: Kernbohrungen und Entwässerungen, Kronensicherung, Fugensanierung;
3. Etappe, Nordwestmauer: Gerüstbau, Fugensanierung, Kronensicherung.

Da die Konservierung lange dauert, sind Kosteneinsparungen bei der Logistik sehr wichtig, insbesondere bei der Baustelleneinrichtung und beim Transport. Die Konservierung an einer Burganlage ist anspruchsvoll und bedingt den Einsatz von speziell dafür geschulten Leuten. Die Planung und Begleitung der Arbeiten an der Vorburg übernimmt Felix Nöthiger, Leiter historische Projekte des Vereins Pro Castellis.

Kosten

Für einen Tiefbaupolier, einen Vorarbeiter TB und einen Bruchsteinmaurer ergibt sich ein Tagessatz von 3056.55 Franken. Die Honorare für Architekt und Baustatiker betragen 16,5 Prozent der Baukosten, also 126 461.95 Franken. Für Helikoptertransporte von ca.900 kg und 2 Minuten Flugzeit wird eine Rotationspauschale von l00 Franken gerechnet. Für Kauf, An- und Abtransport von 400 m2 Gerüst entstehen Kosten von 14 400 Franken, für Bauinfrastruktur und Bauwerkzeuge ca. 10 000 Franken. Über die erforderliche Mörtelmenge werden nach der ersten Etappe gesicherte Werte vorliegen. Damit entstehen Kosten von 892 897.95 Franken, die sich wie folgt aufteilen:

1. Etappe inkl. lnfrastruktur und Einrichten der Baustelle: CHF 307 139.80
2. Etappe: CHF 125 156.30
3. Etappe: CHF 289 444.45
Weitere Kosten (Räumen der Baustelle, lnfo-Tafel, Gesamtdokumentation u.a.):
CHF 44 695.50 plus CHF 126 461.95 für Honorare.

Finanzierung

Wo Pro Castellis die Bauleitung übernimmt, spendet der Verein die Honorarkosten von 126 461.95 Franken an das Projekt.
Die Stiftung Pro Vorburg will aus eigenen Mitteln und Spenden mindestens 30 000 Franken an die Konservierung der Vorburg leisten. Die Beiträge der Denkmalpflege (Kanton und Gemeinde) betragen im Minimum 20 Prozent. Sollte sich der Bund an den Kosten beteiligen, steigt der Anteil über die Beiträge der Denkmalpflege auf 36 Prozent.
Über die Dauer der Konservierung von drei Jahren entspricht dies einem jährlichen Beitrag von maximal 185 952.15 Franken.

Zuständigkeit

Für einen solchen Beitrag bzw. Verpflichtungskredit ist der Landrat zuständig. Art. 90 lit. b. der Kantonsverfassung lautet: «(Dem Landrat stehen) Beschlüsse über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck, die 1 Million Franken und über alle frei bestimmbaren wiederkehrende Ausgaben für den gleichen Zweck, die 200 000 Franken im Jahr nicht übersteigen (zu).

Zusammenfassend

Die 700-jährige Vorburg zwischen Nieder- und Oberurnen ist die bedeutendste Burganlage des Linthgebiets und des Kantons Glarus und ein markanter und beliebter Ausflugsort. Die Ruine droht zu zerfallen und muss unbedingt konserviert werden. So kann sie als Zeugnis und Sehenswürdigkeit erhalten bleiben, damit auch künftige Generationen von Glarnerinnen und Glarnern sich daran erfreuen können.

Mit der Bitte um möglichst beförderliche Behandlung verbleiben wir mit freundlichen Grüssen

Die Erstunterzeichner:

Steve Nann
Beat Noser
Mathias Zopfi
Ruedi Tschudi
Dr. Peter Rothlin
Martin Laupper