Motion Anpassung der kantonalen Strukturen an Gemeindestrukturreform soll überwiesen werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion der FDP-Landratsfraktion «Anpassung der kantonalen Strukturen aufgrund der Strukturreform der Gemeinden» zu überweisen.



Der Regierungsrat beantragt die Motion «Anpassung der kantonalen Strukturen aufgrund der Strukturreform der Gemeinden» zu überweisen. (Motivbild: jhuber)
Der Regierungsrat beantragt die Motion «Anpassung der kantonalen Strukturen aufgrund der Strukturreform der Gemeinden» zu überweisen. (Motivbild: jhuber)

Die Motion verlangt, die kantonalen Verwaltungsstrukturen mit externer professioneller Begleitung zu überprüfen. Nach der Strukturreform der Gemeinden sei dem Landrat Bericht und Antrag vorzulegen über Kosteneffizienz und daraus resultierende Massnahmen mit kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen, insbesondere bezüglich: Auswirkungen der Aufgabenverlagerungen vom Kanton an die drei neuen Gemeinden; administrative Entlastung kantonaler Amtsstellen infolge Reduktion der Schnittstellen (25 Gemeinden auf drei Gemeinden); inhaltliche und fachliche Entlastung kantonaler Amtsstellen aufgrund der verbesserten fachlichen Zusammensetzung der drei neuen Verwaltungsorganisationen.

Wegen der eher schlechten finanziellen Aussichten des Finanz- und Aufgabenplans 2013-2016 beschloss der Regierungsrat nach Verabschiedung des Budgets 2012 eine Effizienzanalyse, allenfalls eine Verzichtsplanung sowie ein Projekt «Verwesentlichung der Rechtsetzung» durchzuführen, was der Landrat mit dem Budget 2012 beschloss.

Projekt «Effizienzanalyse light»

Parallel zu den öffentlichen Diskussionen nahm der Regierungsrat die Forderung der Motionärin nach einer externen professionellen Begleitung vorweg. Die Effizienzanalyse «light» soll Auskunft geben:

1. Ist die Organisation insgesamt (Gesamtverwaltung/Regierungsrat) und auf Stufe Departemente/Staatskanzlei zweckmässig, kostengünstig und effizient? Wo besteht Verbesserungspotenzial? Subsidiär: Wie und wo kann die Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen Kanton und den drei Gemeinden gesteigert werden?

2. Beurteilung der personellen Dotation der Departemente/der Staatskanzlei: Wo kann der Stellenplan gestrafft werden? Gibt es zu viele Teilzeitstellen? Wo lässt sich allenfalls die Effizienz durch departementsübergreifende Zusammenarbeit steigern?

3. Auf welche staatlichen Aufgaben und Leistungen könnte bei Gewährleistung eines zeitgemässen Service Public und unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses verzichtet werden?

Die Fragen zur Effizienzanalyse sind somit wesentlich breiter gefasst als in der Motion. Die Effizienzgewinne bzw. -potenziale, welche die Gemeindestrukturreform brachte, bezieht sie ein. Inwiefern eine Effizienzanalyse nicht nur Effizienzpotenziale aufzeigt, sondern unter verhältnismässigem zeitlichem und finanziellem Aufwand Rückschlüsse über deren Ursachen – im Speziellen die Gemeindestrukturreform, zulässt – ist sekundär.

Projekt «Verwesentlichung der Rechtsetzung»

Das Projekt «Verwesentlichung der Rechtsetzung» überprüft im Nachgang zu den vielfältigen Reformen im letzten Jahrzehnt die Gesetzessammlung umfassend. Es dient der besseren Lesbarkeit der glarnerischen Rechtsordnung für Behörden und Bürger und es sollen folgende Fragen beantwortet werden:

1. Gibt es Vorschriften, welche durch Veränderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse hinfällig geworden sind? Gibt es verzichtbare Wiederholungen von Vorschriften? Gibt es Vorschriften mit sonstigem Änderungsbedarf?

2. Gibt es Erlasse, die als Ganzes nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind?

3. Gibt es Erlasse, die im Laufe der Zeit und als Folge von Teilrevisionen schwer lesbar geworden sind?

4. Kann auf Regelungen verzichtet oder Regelungsdichte oder -intensität abgebaut werden, um die Entscheidungsspielräume in der Rechtsanwendung zu vergrössern, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen oder indem Qualitätsanforderungen für staatliche Aufgabenerfüllung gelockert werden?

5. Welche Regelungen sind für KMU mit einer grossen administrativen Belastung verbunden? Bestehen Verbesserungsmöglichkeiten?

6. Gibt es Regelungen, die auf einer tieferen Stufe hinreichend verankert werden könnten?

Die Verwesentlichung sichert die Freiräume der Privaten und verbessert den Vollzug. Sie zielt aber nicht direkt auf den Abbau von Stellen in der Verwaltung. Dennoch ergeben sich zum Projekt «Effizienzanalyse» Berührungspunkte, sodass ein Austausch zwischen beiden Projektgruppen sicherzustellen ist.

Wirksamkeitsbericht

Der Wirksamkeitsbericht, der momentan von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden erarbeitet wird, wird zumindest die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenentflechtung und die Aufteilung des Staatssteuerertrags zwischen Kanton und Gemeinden aufzeigen. Zusätzlich soll der Wirksamkeitsbericht eine Globalbilanz der finanziellen Be- und Entlastungen für den Kanton und die Gemeinden enthalten. Auch dieser Bericht wird extern begleitet.

Fazit

Am 20. März 2012 wurden der Auftrag für die Effizienzanalyse der Firma PuMa Consult GmBH, Bern (Projektleiter Dr. Thomas Bichsel), und der Auftrag Verwesentlichung der Rechtsetzung dem Zentrum für Rechtsetzungslehre in Zürich (Projektleiter Prof. Georg Müller und Prof. Felix Uhlmann) vergeben. Ende März erfolgte der Projektstart mit einer Information an der Departementssekretärenkonferenz. Die Anliegen der Motionärin werden im Rahmen dieser drei Projekte behandelt, dem Landrat wird darüber Bericht und Antrag vorgelegt und damit die Motion erfüllt.