Motion Arbeitsplätze und Industrie in Gefahr – Fairer Frankenkurs

In seiner heutigen Sitzung behandelte der Regierungsrat unter anderem die Motion der SP-Landratsfraktion «Arbeitsplätze und Industrie in Gefahr – Fairer Frankenkurs». Diese fordert den Regierungsrat auf, von der Nationalbank (SNB) eine Erhöhung des Franken-Euro-Kurses auf 1.40 Fr./Euro zu fordern und sich bei den anderen Kantonen für dieses Ziel einzusetzen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese Motion abzulehnen.



Das Anliegen der Motionärin wäre einzig mittelbar über eine Standesinitiative gegen die Unabhängigkeit der SNB erreichbar. (Bild: ehuber)
Das Anliegen der Motionärin wäre einzig mittelbar über eine Standesinitiative gegen die Unabhängigkeit der SNB erreichbar. (Bild: ehuber)

Der aktuelle Franken-Euro-Wechselkurs stellt für die Schweizer Volkswirtschaft und die exportierenden Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Die Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen noch stärker optimieren. Damit geraten Löhne und Arbeitszeiten unter Druck und Arbeitsplätze müssen abgebaut werden. Unser stark exportorientierter Kanton ist von dieser Entwicklung besonders betroffen. Davon zeugen die im letzten Herbst angekündigten Entlassungen bei Tridonic AG (Ennenda) und Electrolux AG (Schwanden). Ein tiefer bewerteter Schweizer Franken entlastete die Exportunternehmen zweifellos.

Allerdings sind damit mittel- und langfristige Risiken verbunden: erhöhte Inflationsgefahr, oder höhere Währungsreserven in Euro bei der SNB. Experten erwarten zudem 2013 die Aufhebung und nicht Erhöhung der Wechselkursuntergrenze. Wegen der Komplexität der Geld- und Währungspolitik und schlechter Erfahrungen ist grosse Zurückhaltung bei der (politischen) Einflussnahme auf die SNB richtig.

Die Bundesverfassung (Art. 99) und das Nationalbankgesetz garantieren die Unabhängigkeit der Nationalbank in der Geld- und Währungspolitik.

- formelles Verbot für die Nationalbank, bei geld- und währungspolitischen Aufgaben Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen einzuholen oder entgegenzunehmen (Weisungsfreiheit);

- finanzielle Unabhängigkeit: Budgetautonomie und Verbot der Kreditgewährung an den Bund, was dem Staat den Zugriff auf die Notenpresse verwehrt;

- personelle Unabhängigkeit: Abberufung von Mitgliedern des Direktoriums und ihrer Stellvertreter während ihrer festen Amtsdauer nur, wenn sie die Voraussetzungen für das Amt nicht mehr erfüllen oder eine schwere Verfehlung begangen haben.

Die Kantone können also – obschon Mehrheitsaktionär der SNB – aufgrund der verfassungs­rechtlichen und bundesgesetzlichen Schranken keinen Einfluss auf die Geld- und Währungspolitik der SNB nehmen. Die Forderung ist verfassungswidrig und daher nicht umsetzbar. Das Anliegen der Motionärin wäre einzig mittelbar über eine Standesinitiative gegen die Unabhängigkeit der SNB erreichbar.