Motion Basisstufe

Gestützt auf Artikel 67 der Parlamentsverordnung unterbreiten wir Ihnen hiermit zur Überweisung an den Gemeinderat folgende Motion:



Im Parlament Glarus Nord wurde eine Motion betreffend Basisstufe eingereicht. (Motivbild: jhuber)
Im Parlament Glarus Nord wurde eine Motion betreffend Basisstufe eingereicht. (Motivbild: jhuber)

Der Gemeinderat Glarus Nord wird aufgefordert, die Schulordnung so auszugestalten, dass die folgenden Punkte darin enthalten sind.
Basisstufe in Glarus Nord: An mindestens drei Schulstandorten der Gemeinde Glarus Nord wird ein Schulangebot in Form der Basisstufe geführt.

Übergangsregelung

a) Beibehalten der bisherigen Einführungsklassen: Solange das Angebot gemäss Punkt 1 an den Schulstandorten Mollis und Niederurnen nicht besteht, sind die bisherigen Einführungsklassen an diesen Standorten weiterzuführen resp. wieder einzuführen.

b) Integrative Förderung gemäss Sonderpädagogischem Konzept
Für die Übergangsphase, in welcher die Basisstufen noch nicht bestehen und die Einführungsklassen weitergeführt werden, sind mindestens die Ende 2010 bereitgestellten Ressourcen an jedem Schulstandort für die Integration beizubehalten.

Begründungen

Gemäss Gemeindeordnung Art. 32 Abs. 4f) beschliesst das Parlament über die Schulordnung, welche gemäss Art. 42 und 43 von der Schulkommission bei Gemeinderat und Parlament beantragt wird. Noch besteht diese Schulordnung Glarus Nord nicht. Es ist den Unterzeichnenden ein Anliegen, dass in dieser Schulordnung die Basisstufe verankert wird.
Dieses Schulmodell, in welchem Kindergarten und die ersten Primarschuljahre zusammen geführt werden, bietet optimale Voraussetzungen für die individuelle Förderung der Schulkinder. Die Basisstufe würde auch die Umsetzung des Sonderpädagogischen Konzepts des Kantons erleichtern. Schliesslich wäre die Einführung der Basisstufe als modernes, bewährtes Schulmodell ein klarer bildungspolitischer Standortvorteil für die Gemeinde Glarus Nord.
Um die organisatorischen und finanziellen Folgen im Griff behalten zu können, fordern wir Basisstufen-Angebote an mindestens drei Schulstandorten.
Die Einführung der Basisstufe wäre auch ein klarer Standortvorteil für die Gemeinde Glarus Nord. Die Gemeinde würde Familien mit schulpflichtigen Kindern ein modernes Schulsystem bieten. Mit mindestens drei Basisstufen wäre sichergestellt, dass Eltern, welche ihre Kinder in diesem System einschulen möchten, dies auch tun können.
Zu den Übergangsbestimmungen: Die Schulkommission hat beschlossen, die bisherigen Einführungsklassen in Mollis und Niederurnen nicht mehr weiterzuführen. Die Einführungsklassen sind bewährte Angebote, die zur individuellen Förderung der Kinder beitragen. Sie bieten den Kindern wo nötig mehr Zeit und verhindern damit, dass die Förderung von leistungsstarken Kindern in der Regelklasse behindert wird.
Aus diesen Überlegungen sind wir der Meinung, dass der Entscheid der Schulkommission so rasch als möglich rückgängig zu machen ist. Solange das Angebot der Basisstufe nicht besteht, sollen zumindest zwei (in Mollis und Niederurnen) Einführungsklassen weitergeführt werden. Gleichzeitig sollen die Massnahmen (Stellenprozente), die Ende 2010 für integrative Massnahmen bereitgestellt wurden, beibehalten werden.
Die Motionäre fordern also das Beibehalten des Status quo, bis ein Konzept über die Einführung von mindestens drei Basisstufen vorliegt, über welches das Parlament entscheiden kann.