Motion der SP-Fraktion

Motion –Wechsel Automatismus bezüglich der IPV-Anträge



Motion der SP-Fraktion (Bild: e.huber)
Motion der SP-Fraktion (Bild: e.huber)

Sehr geehrter Herr Landratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss Art. 80 Abs. I lit. b der Landratsverordnung erlauben wir uns, mit folgendenAnträgen an den Regierungsrat zu gelangen:

1. Es sei die Verordnung über den Vollzug der Prämienverbilligung dahingehend anzupassen, dass der Kanton Glarus den Anspruch auf IPV ohne Antrag selbstständig prüft und die Beträge direkt an die Versicherten vergütet.

2. Eventualiter soll die Verordnung über den Vollzug der Prämienverbilligung dahingehend angepasst werden, dass beim verspäteten Einreichen der Anspruch nicht verwirkt, sondern dass sich die Verwirkung lediglich auf die betroffenen Monate reduziert.

3. Eventualiter sei eine maximale Frist von 3 Monaten für die Bearbeitung der Gesuche um IPV in die Verordnung über den Vollzug der Prämienverbilligung aufzunehmen.

Begründung:

Der Kanton Glarus kennt bisher einen strengen Automatismus in Bezug auf die Einreichung der Gesuche um individuelle Prämienverbilligung. Sollte ein Anspruchsberechtigter die Frist bis 3l. Januar verpassen, so verwirkt er seinen Anspruch für das gesamte Jahr. Andere Kantone kennen intelligentere Lösungen, zum Beispiel einen Anspruch auf IPV, welcher direkt von  der zuständigen  Behörde geprüft wird oder sich die Verwirkung auf die jeweiligen Monate bezieht, was bedeuten würde, dass ein Anspruchsberechtigter, welcher sein Gesuch am 15. März einreicht, nur den Anspruch auf die Monate Januar und Februar verliert.

Das System, welches unser Kanton Glarus praktiziert, erachten wir als ungerecht und nicht umsetzbar für Menschen, welche ohnehin nicht in der Lage sind, den täglichen Brief- und Postverkehr zu meistern. Insbesondere hat die absolute Verwirkungsfrist per 31. Januar schwerwiegende Folgen für Personen, welche die Frist verpassen und welche dadurch für sich – aber auch für deren Kinder – ihr Recht auf IPV verwirken, was wiederum zu einer Verschuldung und Nichtbezahlung der Krankenkassenprämien und damit auch zur Verteuerung des Systems führen kann.
Daher möchten wir, dass der Kanton Glarus, wie andere Kantone auch, den Anspruch auf IPV automatisch überprüft und den Personen, welche Anspruch haben, die entsprechenden Beiträge den Krankenkassen direkt vergütet. Damit wird sichergestellt, dass auch jene Menschen ihr Recht wahrnehmen können, welche sich in der heutigen Welt nur schwer zurechtfinden.

Dies gilt insbesondere auch für die Generation, welche auch ohne technische Hilfsmittel gross geworden ist.

Im Eventualstandpunkt können wir uns auch vorstellen, dass die Verwirkungsfrist dahingehend angepasst wird, dass die Anspruchsberechtigten nur noch jenen Anspruch verwirken für jene Monate, die sie tatsächlich auch verpasst haben. Diese minimale Änderung würde das heutige System der Eigenverantwortung beibehalten.
Die Umsetzung wäre einfach ein bisschen weniger streng.
In diesem Zusammenhang ist zudem aus unserer Sicht eine Ordnungsfrist für die Bearbeitung der Gesuche in die Verordnung aufzunehmen, sodass jedes Gesuch innerhalb von drei Monaten bearbeitet wird. Zum heutigen Zeitpunkt kann dies die Steuerverwaltung nicht gewährleisten, weshalb im Extremfall Familien über mehr als ein halbes Jahr für die Vergütung der IPV-Beiträge warten müssen, und daher verpflichtet sind, den vollen Betrag der Krankenversicherung zu bezahlen. Diese lange Bearbeitungsdauer erachten wir als ungerecht und trifft insbesondere Familien mit mittlerem und tiefem Einkommen sehr hart.

Wir danken für die Überweisung der Motion

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

Namens der SP
Christian Büttiker (Fraktionspräsident)
Jacques Marti (Landrat)