Motion der SP Kanton Glarus

Einführung einer unabhängigen Kontrollinstanz für das Heimwesen im Kanton Glarus.


Gemäss Art. B0 Abs. 1 der Landratsverordnung erlauben wir uns mit folgenden Anträgen an den Regierungsrat zu gelangen:

Es seien die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer unabhängigen fachlichen Aufsichtskommission für das Heimwesen im Kanton Glarus zu schaffen.

Am 14. November 2017 hat der Regierungsrat das Konzept «Stärkung der Langzeitpflege» genehmigt. ln diesem Konzept fehlen allerdings wichtige Eckpunkte bezüglich der Kontrollinstanz. Diese neuen gesetzlichen Grundlagen könnten z.B. im Pflegegesetz, das zurzeit in Arbeit ist, geschaffen werden.

Für die Aufsicht des Kantons fehlen heute die fachlich erforderlichen Voraussetzungen und die rechtlichen Grundlagen, um in den Heimen (Alters-Pflegeheime, Heime für Menschen mit Beeinträchtigungen, lnstitutionen für psychisch Kranke) die Pfleg- und Betreuungsqualität zu überprüfen. Die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Es muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden, die diese Dienstleistungen erbringen, diese auch wirklich so ausführen können, wie es ihrem beruflichen Codex entspricht: Die Zeit für eine menschenwürdige Pflege und Betreuung und das Personal für fachliche Expertise muss vorhanden sein.

Die Folge von unterlassener oder mangelnder Pflege und Betreuung ist eine Verletzung der Menschenrechte und -würde. Ungenügende Pflege, ungenügende Betreuung wegen schlechter Bedingungen für Pflegende können zu einem schlechten Ruf der lnstitution führen. Ein solcher Ruf kann dazu führen, dass Leute andere lnstitutionen suchen oder sich später anmelden. Dies führt neben anderem zu geringerer Auslastung, was gravierende finanzielle Konsequenzen hat und zu weiterem Druck führt. Eine tiefe Auslastung muss nicht nur die Folge von demografischen Veränderungen sein (Bsp. Linthal).

Diese neue fachliche Aufsichtskommission muss aus Sicht der SP insbesondere folgende Bereiche abdecken: stationäre Langzeitpflege, allgemeine Medizin (evtl. ergänzt durch Fachgebiete wie Demenz usw.), Gerontologie, Ernährungsberatung, Hygiene, Psychologie, Sozialarbeit – aber auch Facility, Führung und Verwaltung. Zentral ist, dass die mit den Kontrollen beauftragten Personen fachlich kompetent, erfahren und unabhängig sind. Diese Aufsichtskommission würde durch ihre angekündigten und unangekündigten Besuche (allenfalls im Detail zu diskutieren) dazu beitragen, dass Pflege- und Betreuungsmängel frühzeitig erkannt und angegangen werden. Die Kosten einer solchen Aufsichtskommission sind berechenbar und bezahlbar.
Der Kanton Glarus könnte damit eine Pionierleistung in der deutschen Schweiz übernehmen. lm Kanton Waadt werden alle Langzeitinstitutionen seit 2008 jährlich durch eine unabhängige fachliche Aufsichtskommission kontrolliert. Dieses Modell kann mit durchschlagenden Erfolgen aufwarten.

Der Kanton Glarus ist gut beraten, auch aufgrund der demographischen Veränderungen, eine Führungsrolle im Heimwesen zu übernehmen – und nun auch im Bereich der Aufsicht und der fachlichen Überprüfung. Die älteren Menschen im Kanton haben es verdient, dass ihre Pflegenden fachlich kompetent sind und genügend Zeit haben, die Bewohnenden gut und fachlich kompetent zu behandeln.