Motion der SVP zur Glarner Kantonalbank

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Motion der SVP, welche eine Limitierung der Gehälter der Geschäftsleitung auf maximal das Doppelte eines Regierungsratslohns im Kantonalbankgesetz vorsieht, als Postulat zu überweisen.



Der Verwaltungsrat der GLKB legte bereits einen Entwurf für ein neues Entschädigungsreglement vor. (Bild: ehuber)
Der Verwaltungsrat der GLKB legte bereits einen Entwurf für ein neues Entschädigungsreglement vor. (Bild: ehuber)

Der Regierungsrat hat Verständnis für die Kritik an den als zu hoch erachteten Entlöhnungen von Führungskräften in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen. Die Banken sind dieser Kritik besonders ausgesetzt, da sie – wenn nicht als Verursacher – zumindest als wesentliche Mitbeteiligte der Finanzkrise angesehen werden, in deren Verlauf die öffentliche Hand Banken mit öffentlichen Mitteln vor der Insolvenz bewahren musste. Der Kanton Glarus musste die Kantonalbank wegen der gescheiterten Expansionsstrategie mit einer Erhöhung des Dotationskapitals unterstützen. Auf die fehlgeschlagene Expansionsstrategie wurde mit der Eigentümerstrategie für die GLKB reagiert und seit 2009 ist im Gesetz über die Glarner Kantonalbank eine zeitgerechte Corporate Governance verankert.

Neue Regelung


Die Entschädigungen der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates werden durch den Verwaltungsrat in einem Reglement geregelt, welches der Genehmigung durch die Generalversammlung bedarf. Dies wird durch den Regierungsrat wahrgenommen, da die GLKB vollständig im Eigentum des Kantons steht, der auch künftig mindestens 51 Prozent der Aktien halten muss. Aus Sicht des Verwaltungsrats der GLKB sind die bestehenden gesetzlichen und regulatorischen Bedingungen ausreichend, um massvolle Löhne zu gewährleisten. Das Entschädigungsreglement wurde von der Generalversammlung im Mai 2010 genehmigt. Als der neu zusammengesetzte Verwaltungsrat die Geschäftsleitung vollständig neu besetzte, befand sich die GLKB in einer äusserst schwierigen Situation. Um Geschäftsleitung und insbesondere die CEO-Position gut zu besetzen, waren marktkonforme Entschädigungen anzubieten. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und normalisierter Situation ist eine Reduktion durchführbar.

Der Verwaltungsrat legte bereits einen Entwurf für ein neues Entschädigungsreglement vor:

- Reduktion der Bandbreite der Fixgehälter der Geschäftsleitungsmitglieder von 200 000 (Mitglied) bis 400 000 Franken (Vorsitzender) auf 200 000 bis 320 000 Franken; Reduktion um 10 bis 20 Prozent für Vorsitzenden und Stellvertreter;

- Reduktion der variablen Entschädigungen von 60 auf 50 Prozent;

- Der höchste Lohn in der Bank darf das zehnfache des tiefsten Lohns nicht übersteigen (bisher fünfzehnfaches).

Überweist der Landrat die Motion als Postulat, wird der Regierungsrat an der Generalversammlung im Frühling 2013 dies per 1. Januar 2014 in Kraft setzen. Die Auswirkungen wären für den Landrat im Geschäftsbericht 2014 sichtbar. Da die Generalversammlung das Entschädigungsreglement genehmigt, beantragt der Regierungsrat die Umwandlung in ein Postulat und das Ziel kann schneller erreicht werden.