Motion «Jugendparlament»

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Jugendparlament»der BDP-Landratsfraktion als Postulat zu überweisen.



Dem Wunsch der Jugendlichen nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten will sich der Regierungsrat nicht verschliessen. (Bild: e.huber)
Dem Wunsch der Jugendlichen nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten will sich der Regierungsrat nicht verschliessen. (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Die Anfang Februar eingereichte Motion will den Regierungsrat beauftragen, die Grundlagen zur Einführung eines Jugendparlaments im Kanton Glarus zu erarbeiten. Bereits im Frühjahr 2014 kam der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) auf die Staatskanzlei zu, um die Idee der Schaffung eines kantonalen Jugendparlaments im Kanton Glarus zu erörtern. Der DSJ hat zum Ziel, in möglichst allen Kantonen ein Jugendparlament zu etablieren. Um abzuklären, ob die Schaffung eines Jugendparlaments einem Anliegen der Jugendlichen entspricht, führte der DSJ in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei im Winter 2014/2015 an allen Schulen der Oberstufe im Kanton eine Umfrage durch. Rund 400 Glarner Schülerinnen und Schüler, davon die überwiegende Mehrheit zwischen 14 und 19 Jahre alt, nahmen an dieser Umfrage teil. Das Fazit des DSJ fiel positiv aus. Aus den Umfrageergebnissen folgerte der Verband, dass «ein substanzielles Potenzial für die Gründung eines kantonalen Jugendparlaments vorhanden» sei. Insbesondere seien genügend Jugendliche vorhanden, die sich in einer Projektgruppe um die Lancierung eines Jugendparlaments kümmern könnten. Die Staatskanzlei verständigte sich mit dem DSJ darauf, dass dieser vorerst auf privater Basis ein Projekt zur Gründung eines Jugendparlaments lanciert. Dazu gelangte der Verband an jene Jugendlichen, die sich im Zusammenhang mit der erwähnten Umfrage an einem persönlichen Engagement interessiert gezeigt haben. Mittlerweile hat sich eine Projektgruppe gebildet, welche im Herbst 2016 eine Jugendsession durchführen will. In das Projekt einbezogen sind auch Vertreter der offenen Jugendarbeit.

Als einziger Kanton hat der Kanton Glarus 2007 das Stimmrechtsalter 16 eingeführt. Jugendliche, welche das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben, können ihre Anliegen mit einer Petition in den Regierungs- oder den Gemeinderat tragen. Weder die Kantonsverfassung noch das Gemeindegesetz kennen diesbezüglich eine Altersbeschränkung. Die Gemeinde Glarus Nord hat überdies einen Jugendrat, welcher aber aktuell nicht aktiv ist.

Jugendparlamente in anderen Kantonen

16 Kantone kennen ein Jugendparlament in unterschiedlichen Ausprägungen. In einigen weiteren Kantonen sind Jugendparlamente im Gespräch oder in der Gründungsphase. Die Mehrheit der bestehenden kantonalen Jugendparlamente ist privatrechtlich (als Verein) organisiert. Diese verfügen deshalb – und im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Jugendparlamenten – in der Regel auch nicht über einen institutionalisierten Zugang zum politischen System (Antragsrecht, Anhörungsrecht, Einsitznahme in Kommissionen). Öffentlich-rechtliche Gremien hingegen sind oft als Kommission oder kleinerer Rat ausgestaltet. Beide Arten von Gremien werden in der Regel durch den Kanton (u. a. durch Beiträge aus dem Lotteriefonds) finanziert. Sie verfügen im Durchschnitt über ein Budget von rund 20 000 Franken, wobei die Bandbreite relativ gross ist.

Auch bezüglich der Altersbeschränkungen gibt es sehr unterschiedliche Ausprägungen. In der Regel können sich Jugendliche im Alter zwischen zirka 15 und 25 Jahren in einem Jugendparlament engagieren. In einzelnen Kantonen steht diese Möglichkeit gar Jugendlichen ab dem 12. Altersjahr offen.

Stellungnahme des Regierungsrates

Dem Wunsch der Jugendlichen nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten will sich der Regierungsrat nicht verschliessen, umso mehr, als er bereits die Einführung des Stimmrechtsalters 16 befürwortet hat. Er erachtet es jedoch als sinnvoller, wenn Jugendliche – wie es nun der Fall ist – selber aktiv werden und zunächst ein Jugendparlament privatrechtlicher Natur anstreben. Dies aus folgenden Gründen:

- Jugendliche sollen selber entscheiden, wie sie sich organisieren wollen.

- Es sind zunächst mit einem privatrechtlich organisierten Jugendparlament Erfahrungen zu sammeln, bevor neue (gesetzliche) Grundlagen erarbeitet werden.

- Jugendliche im Kanton Glarus verfügen dank dem Stimmrechtsalter 16 bereits über eine gute Möglichkeit, sich in den politischen Prozess einzubringen. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht deshalb nicht.

- Eine Bildungs- und die Rekrutierungsfunktion kann ein Jugendparlament auch wahrnehmen, ohne dass es durch den Kanton institutionalisiert wird.

- Der Regierungsrat ist bereit, auch ein nicht institutionalisiertes Jugendparlament zu unterstützen.

Mit der Überweisung der Motion als Postulat können die ersten Erfahrungen mit einem (privatrechtlich organisierten) Jugendparlament in der weiteren politischen Beurteilung des Anliegens berücksichtigt werden. Ebenso werden die Jugendlichen nach den ersten Schritten mit diesem neuen Gremium besser in der Lage sein, ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Dem Regierungsrat bleiben bei einer Überweisung der Motion als Postulat zwei Jahre Zeit, um die Entwicklungen zu verfolgen und um dem Landrat Bericht und Antrag betreffend die Notwendigkeit der Erarbeitung weiterer Grundlagen zu erstatten.