Motorfahrzeugsteuer: Malus-Überschüsse sollen dem Energiefonds zufliessen

Malus–Überschüsse aus der Motorfahrzeugsteuer sollen künftig dem Energiefonds zufliessen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die entsprechende Gesetzesänderung der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Das Postulat der Grünen Landratsfraktion «Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern» soll als erledigt abgeschrieben werden.



Glarus ist einer von fünf Kantonen, in denen Halter von wenig energieeffizienten Fahrzeugen höhere Motorfahrzeugsteuern bezahlen als Halter von schadstoffarmen Fahrzeugen • (Foto: iStock)
Glarus ist einer von fünf Kantonen, in denen Halter von wenig energieeffizienten Fahrzeugen höhere Motorfahrzeugsteuern bezahlen als Halter von schadstoffarmen Fahrzeugen • (Foto: iStock)

Im Kanton Glarus wird die Motorfahrzeugsteuer auch nach ökologischen Kriterien erhoben. Es gibt Rabatt für schadstoffarme Fahrzeuge (Bonus) und eine höhere Belastung für solche mit wenig Energieeffizienz (Malus). Statt wie bisher in die Strasseninfrastruktur sollen Malus-Überschüsse künftig dem Energiefonds zufliessen. Eine entsprechende Gesetzesänderung schickte der Regierungsrat in eine Vernehmlassung. Nun beantragt er dem Landrat, die Änderungen im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten.

Zuschuss in den Energiefonds

Der Regierungsrat erachtet die Zuweisung von Überschüssen aus der ökologisierten Motorfahrzeugsteuer an den kantonalen Energiefonds als die zielführendste von verschiedenen geprüften Varianten. In der Vernehmlassung begrüsste ein Grossteil der Adressaten diese Stossrichtung. Der grosse Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass bereits Strukturen und behördliche Erfahrungen vorhanden sind, welche sich für die Umlagerung der fiskalischen Mittel nutzen lassen. Bei einer Erweiterung des Fondszwecks können Projekte gefördert werden (allenfalls rechtlich verbindlich), welche einen Bezug zur Mobilität haben. Dazu muss der Zweck des Fonds und der Kreis der Anspruchsgruppen in einer Teilrevision angepasst werden. 

Weitere Vorschläge geprüft und verworfen

Der vorgeschlagenen Gesetzesänderung liegt das Postulat «Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern» der Grünen Fraktion aus dem Jahr 2020 zugrunde. Dieses wurde vom Landrat bezüglich der Bemessung der Motorfahrzeugsteuer abgelehnt (Beibehaltung der bisherigen Praxis). Gleichzeitig wurde der Regierungsrat damit beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie allfällige Malus–Überschüsse an die Bevölkerung rückerstattet werden können. Eine Reihe von Vorschlägen wurde eingehend geprüft und in der Folge zugunsten der favorisierten Lösung mit dem Energiefonds verworfen: 

  • Überschuss geht an den allgemeinen Staatshaushalt bzw. in die Strassenrechnung (bestehende Lösung)
  • Giesskannenprinzip: Jeder Einwohner erhält den gleichen Betrag
  • Vergabe von Innovationspreisen im Bereich ökologischer Mobilität
  • Ausrichtung von Kaufprämien für ökologische Privatfahrzeuge
  • Gründung eines neuen selbstständigen Fonds für eine nachhaltige Mobilität