Motorfahrzeugsteuer: Rückerstattung von Malus-Überschüssen geht in die Vernehmlassung

Bisher flossen allfällige Malus-Überschüsse aus der Motorfahrzeugsteuer in die Strassenrechnung und an die Gemeinden. Neu sollen sie ihrem ökologischen Zweck entsprechend dem Energiefonds zufliessen. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung.



Malus-Erträge sollen ihrem Zweck entsprechend neu dem Energiefonds zukommen • (Foto: Keystone)
Malus-Erträge sollen ihrem Zweck entsprechend neu dem Energiefonds zukommen • (Foto: Keystone)

Das 2020 eingereichte Postulat «Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern» wurde zwar vom Landrat bezüglich der Bemessung der Motorfahrzeugsteuer abgelehnt (Beibehaltung der bisherigen Praxis), aber der Regierungsrat wurde beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie allfällige Malus-Überschüsse an die Bevölkerung rückerstattet werden können.

Unterschiedliche Modelle

Geprüft wurden sechs verschiedene Modelle, wie Malus-Überschüsse rückerstattet bzw. verwendet werden könnten:

  • Überschuss geht an den allgemeinen Staatshaushalt bzw. in die Strassenrechnung (bestehende Lösung)
  • Giesskannenprinzip: Jeder Einwohner erhält den gleichen Betrag
  • Vergabe von Innovationspreisen im Bereich ökologischer Mobilität
  • Ausrichtung von Kaufprämien für ökologische Privatfahrzeuge
  • Subventionierung von Projekten über den kantonalen Energiefonds, unter Anpassung des Fondszwecks und des Kreises der Anspruchsgruppen
  • Gründung eines neuen selbstständigen Fonds für eine nachhaltige Mobilität

Der Regierungsrat erachtet die Zuweisung an den kantonalen Energiefonds als die zielführendste Variante und gibt die aufgrund dieser Lösung notwendigen Gesetzesanpassungen im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr und im Energiegesetz in die Vernehmlassung. Die vorgesehene Revision verursacht keine neuen finanziellen Auswirkungen für den Kanton.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Gesetzesänderung der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten und das Postulat «Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern» damit als erledigt abzuschreiben.

Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des Kantons Glarus heruntergeladen werden.