Musikalische Bildung im Kanton Glarus soll gestärkt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Für eine Stärkung der musikalischen Bildung im Kanton Glarus» zu überweisen.



Weniger finanzielle Schranken für grenzenlosen Musikspass (Foto: Ruedi Kuchen, Festival Jazz in Glarus)
Weniger finanzielle Schranken für grenzenlosen Musikspass (Foto: Ruedi Kuchen, Festival Jazz in Glarus)

Die Motion von Landrat Marius Grossenbacher und Mitunterzeichnern strebt Anpassungen am Gesetz über die musikalische Bildung an. Es sollen insbesondere folgende drei Themen geprüft werden:

  • Ausweitung der Kinder- und Jugendtarife bis zum Abschluss der Sekundarstufe II (also auch Kantonsschüler und Lehrlinge).
  • Sozialtarife für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien.
  • Generelle leichte Senkung der Tarife auf das Niveau der Nachbarkantone.

Im Falle einer Gesetzesrevision soll laut Regierungsrat das vor rund zehn Jahren eingeführte System der Förderung der musikalischen Bildung beibehalten werden. Bei der Ausgestaltung allfälliger Sozialtarife könnte das System im Bereich der Tagesstrukturen in angepasster Form übernommen werden.

Anpassung an das Bundesgesetz

Grundlage für die Förderung von Musikunterricht ist im Kanton Glarus das Gesetz über die musikalische Bildung. Es sieht vor, dass der Kanton an die Unterrichtskosten von schulpflichtigen Kindern pauschale Schülerbeiträge leistet. Ergänzend dazu hat der Verein Glarner Musikschule Anspruch auf einen Grundbeitrag an die weiteren Kosten. Andere Institutionen können bei Eignung ebenfalls in dieser Form profitieren. Eine einkommensabhängige Förderung des Musikunterrichts («Sozialtarife») praktiziert der Kanton heute nicht. Die Tarifgestaltung ist weitestgehend den Musikschulen überlassen.

Zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Gesetzes, 2008, gab es auf Bundesebene für die Kantone und Musikschulen keine Vorgaben. Nach der Annahme eines Gegenvorschlags zu einer Volksinitiative zur Förderung der musikalischen Bildung auf Bundesebene hat der Bund seine Gesetzgebung angepasst. Seither sind die von der öffentlichen Hand unterstützten Musikschulen verpflichtet, Kinder- und Jugendtarife deutlich unter den Tarifen für Erwachsene sowie Sozialtarife anzubieten. Im Kanton Glarus wurde die Förderpraxis der öffentlichen Hand bisher nicht auf die neuen, übergeordneten Vorgaben für Musikschulen abgestimmt.

Musikschulen auf Kantonsbeiträge angewiesen

Die Glarner Musikschulen verfügen zur Erfüllung ihres Auftrags neben den Teilnehmerbeiträgen im Wesentlichen nur über die Kantonsbeiträge. Die Gemeinden übernehmen im Kanton Glarus bei der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts traditionell keine Rolle, wie dies in anderen Kantonen üblich ist. Sollen nun die Tarife auf Sekundarstufe II – wie dies das Bundesgesetz vorschreibt – deutlich unter den Tarifen für Erwachsene liegen, können sie nicht mehr kostendeckend ausgestaltet werden. Der Regierungsrat hält die Argumente der Motionäre in einer ersten Beurteilung für nachvollziehbar und empfiehlt dem Landrat die Überweisung der Motion.