Musikalische Bildung soll für mehr Jugendliche einfacher zugänglich sein

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das überarbeitete Gesetz über die musikalische Bildung zustimmend der Landsgemeinde zu überweisen und eine Motion dazu als erledigt abzuschreiben. Sozialtarife, Begabtenförderung und eine Aufhebung bisheriger Zugangsbeschränkungen bilden die Kernpunkte der Vorlage.



Musikunterricht soll für mehr Jugendliche günstiger sein (• Foto: Glarner Musikschule)
Musikunterricht soll für mehr Jugendliche günstiger sein (• Foto: Glarner Musikschule)

Eine überparteiliche Motion forderte die Stärkung der musikalischen Bildung im Kanton Glarus. Sie zielte einerseits darauf ab, die geltende Beschränkung der finanziellen Unterstützung auf Schüler in der obligatorischen Schulzeit aufzuheben. Anderseits forderte sie, der Kanton solle den Musikschulen ein zweckmässiges Ausgestalten einkommensabhängiger Tarife sowie Begabtenförderung ermöglichen.

Mehr Jugendförderung und Sozialtarife

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat nun zuhanden der Landsgemeinde, die Vorgaben zum Umfang der öffentlichen Leistungen sowie zur Tarifgestaltung anzupassen:

  • Der Kanton soll neben Kindern und Jugendlichen künftig auch junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr oder bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr, unterstützen.
  • Zudem soll der Regierungsrat die öffentlichen Leistungen so ausgestalten, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten berücksichtigt wird, und dass im Kanton Glarus generell fachlich qualifizierter Unterricht zu tragbaren, regional vergleichbaren Tarifen angeboten werden kann.

    Positives Echo

Die Vernehmlassung zur Vorlage stiess bei allen Teilnehmern auf breite Unterstützung. Bei der Umschreibung der Ziele sind Hinweise zur Verdeutlichung der Begabungsförderung sowie bezüglich der Umschreibung des Leistungsumfanges eingeflossen. Ebenfalls eindeutiger gefasst wurde im Gesetzestext die Verknüpfung der Leistungsvereinbarungen mit den Pauschalen. Bezüglich der Mitbenutzung von Schulräumlichkeiten der Gemeinden durch die Musikschulen und zum Auftrag, besonders talentierte Lernende verstärkt zu unterstützen, sind einige Präzisierungen in den Kommentar eingeflossen.

Finanzielle Konsequenzen

Die geschätzten Mehrkosten von 248 000 Franken führen zu einer voraussichtlichen Gesamtbelastung der Erfolgsrechung des Kantons von rund 1,17 Millionen Franken, die im Budget 2021 bereits berücksichtigt sind. Nachdem der jährliche Aufwand für die musikalische Bildung in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, führen die zusätzlichen Aufwendungen voraussichtlich zu einer Belastung, wie sie vor zehn Jahren bestand.

Der Landrat wird die Vorlage nun beraten und dann an die Landsgemeinde überweisen. Falls die Landsgemeinde der Vorlage zustimmt, kann das totalrevidierte Gesetz auf den 1. August 2021 in Kraft treten.