Nach IT-Zusammenschluss wird Vermögensübertragung geregelt

Der Kanton Glarus übernimmt rückwirkend ab 1. Januar 2023 das gesamte Vermögen der Glarus hoch3 AG, der IT-Firma der Glarner Gemeinden. Die Aktionäre erhalten eine Pauschale von 2 Millionen Franken als Gegenwert. Der Regierungsrat genehmigt den Vertrag. Eine ausserordentliche Generalversammlung muss diesem noch zustimmen.


Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) müssen die Gemeinden ihre Informatik- und Kommunikationsdienstleistungen seit dem 1. Januar 2023 beim Informatikdienst des Kantons beziehen. Auf diesen Zeitpunkt hin wurden auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse der Glarus hoch3 AG vom Kanton übernommen. Im nun folgenden zweiten Schritt wird das Vermögen sowie alle Hardware, Software, Lizenzen, Inventar, Kunden- und Lieferantenverträge auf den Kanton Glarus übertragen. Der Kanton Glarus übernimmt die Aktiven und Passiven rückwirkend per 1. Januar 2023 gemäss Artikel 751 OR ohne Liquidation der bisherigen Gesellschaft. Als Gegenwert für die Leistungen werden die Aktionäre entsprechend ihrem Aktienanteil pauschal mit insgesamt 2 Millionen Franken entschädigt. Davon erhält der Kanton entsprechend seinem Aktienanteil von 25 Prozent wiederum 500 000 Franken. Die ausserordentliche Generalversammlung der Glarus hoch3 AG vom 5. Juli 2023 muss der Vermögensübertragung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, damit sie rechtskräftig wird.