Nach Massenquarantäne: Kanton Glarus gibt Entwarnung

Letzten Freitag mussten rund 400 Personen, welche die Ochsenbar in Glarus und das Grümpelturnier in Matt besuchten, in Quarantäne. Eine Bilanz des Kantons zeigt nun, dass es ausser bei einer engen persönlichen Kontaktperson erfreulicherweise zu keinen weiteren bekannten Ansteckungen kam.



Medienmitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (Bild: iStock)
Medienmitteilung Departement Finanzen und Gesundheit (Bild: iStock)

Nachdem am vergangenen Freitag bekannt wurde, dass eine Teilnehmerin des Fussball-Grümpelturniers in Matt vom 15. August 2020 positiv auf das Coronavirus getestet wurde, mussten sich sämtliche Teilnehmer und Besucher in Quarantäne begeben. Gleiches galt für Gäste der Ochsenbar in Glarus, welche die Frau mit zwei ebenfalls infizierten Begleitpersonen am Vorabend besucht hatte. Wie sich am späten Freitagabend zudem zeigte, nahm am Grümpelturnier eine weitere Person aus einem anderen Kanton teil, die am Coronavirus erkrankt war. Die Massenquarantäne war erforderlich, da nicht mehr festgestellt werden konnte, mit wem die infizierten Personen an den beiden Anlässen in einem engen Kontakt standen.

Quarantäne für Hunderte

Aufgrund der Vorkommnisse mussten insgesamt 412 Personen bis anfangs dieser Woche in Quarantäne. Davon betrafen 362 Fälle das Grümpelturnier und 50 Fälle die Ochsenbar. Das Contact Tracing-Team des kantonsärztlichen Dienstes informierte die betroffenen Personen am Freitagabend per SMS und teilweise per E-Mail. In der Folge beantwortete es am Freitagabend und am Wochenende telefonisch und schriftlich Fragen. Die kontaktierten Personen äusserten grossmehrheitlich Verständnis für die erfolgte Massnahme, auch wenn der potenzielle Kontakt bereits sechs bis sieben Tage zurücklag. Verschiedene Personen liessen sich zudem testen, um auszuschliessen, dass sie allenfalls bereits weitere Personen angesteckt haben.

Wie sich nach Ablauf der Quarantäne nun zeigte, kam es ausser in einem Fall im persönlichen Umfeld der infizierten Personen zu keinen weiteren bekannten Ansteckungen. Diese Ansteckung muss aber nicht zwingend an einem der beiden Anlässe erfolgt sein.

Der Fall zeigt, wie wichtig das Erheben von Kontaktdaten ist

Das Schutzkonzept des Grümpelturniers in Matt hat sich bewährt. Die erhobenen Kontaktdaten lagen vollständig und in elektronischer Form vor, so dass alle Teilnehmer und Besucher durch die kantonalen Behörden rasch informiert werden konnten. In der Ochsenbar wurden die Kontaktdaten hingegen nicht vollständig erfasst, was die Nachverfolgung erschwerte. Auf den Aufruf des Kantons, sich zu melden, falls man keine Kontaktdaten angegeben hat, gingen insgesamt 32 Meldungen von Personen ein, die zum fraglichen Zeitpunkt in der Bar waren. Da die Ochsenbar damit der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung und Kontrolle der Kontaktdaten nur unvollständig nachkam, wird gegen sie eine Strafanzeige eingereicht.

Contact Tracing

Sobald das Contact Tracing-Team des kantonsärztlichen Dienstes die Meldung von einem positiven Covid-19-Fall erhält, nimmt es mit der betroffenen Person Kontakt auf und bringt die Kontaktpersonen in Erfahrung, welche bis zu 48 Stunden vor Symptombeginn mit der infizierten Person engeren Kontakt hatten. Die infizierten Personen müssen in der Folge gemäss den Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für mindestens 10 Tage in Isolation und die engen Kontaktpersonen für 10 Tage in Quarantäne (>>>Informationen Isolation und Quarantäne). In dieser Zeit werden sie regelmässig vom Contact Tracing-Team kontaktiert, um ihren Gesundheitszustand und die Einhaltung der Massnahme überwachen zu können. Das Ziel dieser Massnahme ist, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen und Ansteckungsketten zu unterbinden.

Das Contact Tracing-Team beantwortet auch Fragen von Drittpersonen rund um Isolation und Quarantäne zu den ordentlichen Öffnungszeiten:  055 646 60 60 oder [email protected]. Weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite des BAG