Nach Wiedereröffnung: Geschäfte werden bei den Schutzkonzepten unterstützt

Arbeitsinspektorat / Zivilschutz • Schrittweise dürfen publikumswirksame Läden, Betriebe und Einrichtungen wieder öffnen. Sie müssen dabei die geforderten Schutzmassnahmen ergreifen. Dabei werden sie unterstützt, aber auch kontrolliert.



Medienmitteiling Arbeitsinspektorat / Zivilschutz • (Bild: zvg)
Medienmitteiling Arbeitsinspektorat / Zivilschutz • (Bild: zvg)

Der Vollzug der Kontrollen obliegt den Kantonen, namentlich dem Arbeitsinspektorat für die Prävention und bei der Kantonspolizei für die Intervention, wie der Kanton Glarus am 27. April 2020 mitgeteilt hat. [mehr]

Zivilschützer patrouillieren und informieren

Seit Beginn der ersten Lockerungsmassnahmen werden im Kanton Glarus geschulte Zivilschützer eingesetzt, die die Betriebe aufsuchen und anhand von Checklisten und Musterkonzepten bei der Durchsetzung der Schutzkonzepte unterstützen. Nachdem sich gezeigt hat, dass diese Patrouillen sehr zielführend und erfolgreich aktiv sind, wurde der Einsatz inzwischen verlängert. "Die meisten Unternehmen sind verantwortungsbewusst."

Bei den Kontrollen vor Ort treten die Zivilschützer nicht als schulmeisterliche Aufpasser auf, sondern als Helfer und Berater. Schlussendlich gehe es darum, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Kunden bestmöglich zu schützen, betonen der Leiter des Glarner Arbeitsinspektorats, Bruno Giger, und das Kommando des Glarner Zivilschutzes, Marc Olivi und Pierre Weidmann. Dieser Einsatz sei für den Zivilschutz auch deshalb sinnvoll, weil er die Vielseitigkeit des Zivilschutzes und die Zusammenarbeit in der Krise unter den verschiedenen Ämtern exemplarisch aufzeige.

Weitere Dienstleister mit Kundenkontakt werden unterstützt und kontrolliert

Die eingesetzten Zivilschützer berichten von sorgfältigem und grösstenteils mustergültigem Verhalten in den besuchten Betrieben. Der Schwerpunkt lag zunächst auf den wiedereröffneten Coiffeursalons, Blumenläden und Baumärkten. In einer nächsten Phase wurden weitere personenbezogene Dienstleistungen wie Physio, Massagen, Kosmetik- und Tattoo-Studios besucht. Auch in diesen Betrieben werden die Schutzmassnahmen mehrheitlich sehr gut umgesetzt. 

Erste Bilanz zeigt: Fast alles gut - mit wenig Ausnahmen

Die allermeisten der 51 kontrollierten Coiffeurbetriebe erfüllten trotz kurzer Vorbereitungszeit die erforderlichen Schutzmassnahmen pflichtbewusst und vollständig. In 6 Betrieben wurden Mängel festgestellt. Zwei Betriebe mussten aufgrund von fehlenden Schutzkonzepten und nicht umgesetzten Massnahmen durch das Arbeitsinspektorat geschlossen werden.
Von 45 überprüften Betrieben aus weiteren Branchen wurden in 5 Betrieben geringe Mängel festgestellt. In einem Betrieb wurden erhebliche Mängel festgestellt, welche mit beratender Unterstützung des Zivilschutzes zeitnah verbessert werden.