Der Bund plant, die Regeln für eine nachhaltige Unternehmensführung in der Schweiz international abzustimmen. Er hat dazu eine Vernehmlassung zu Änderungen im Obligationenrecht eröffnet. Diese Änderungen sehen vor, dass etwa 3500 Unternehmen dazu verpflichtet werden, über Risiken in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption zu berichten. Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt diese Vorlage grundsätzlich, da sie mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung übereinstimmt und insbesondere für exportorientierte Unternehmen vorteilhaft sein kann.
Ausnahmen sollen möglich sein
Allerdings könnte die neue Regelung Kosten von insgesamt 620 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Dabei ist unklar, ob Unternehmen, die hauptsächlich im Inland oder im öffentlichen Auftrag tätig sind, von diesen Regelungen profitieren werden. Ein Beispiel ist das Kantonsspital Glarus, das nur lokal tätig ist und durch die Berichterstattungspflicht hohe administrative Kosten tragen müsste. Damit werden die Kosten im Gesundheitswesen zusätzlich erhöht. Daher schlägt der Regierungsrat vor, Ausnahmen für in der Schweiz oder im öffentlichen Auftrag tätige Unternehmen zu schaffen.