Nachtragsbudget für die Vorinvestition der drei neuen Stützpunkte

An der heutigen Sitzung verabschiedete der Regierungsrat verschiedene Vorlagen an den Landrat. Darunter ein Nachtragsbudget und die Entschädigung der Mitglieder der kantonalen Vormundschaftsbehörde. Dies im Zusammenhang mit der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen.



Nachtragsbudget für die Vorinvestition der drei neuen Stützpunkte

Im Zusammenhang mit der Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens werden dem Landrat gleich drei Vorlagen unterbreitet.

Nachtrag zum Budget 2007

Mit einem Nachtrag zum Budget 2007 sollen verschiedene Vorinvestitionen von total 1,807 Mio. Franken im Hinblick auf die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens bewilligt werden:
- Für den Betrieb der Stützpunkte sind die notwendigen Betriebseinrichtungen (Informatik-Software und Hardware, Büromöbel, Telefonie, Kopierer/Fax-Geräte, Zeiterfassung, Glasfaser-Verbindungen) im Betrag von 721'500 Franken zu beschaffen und zu vernetzen (Laufende- und Investitionsrechnung).
- Für Umbauten vor allem im Stützpunkt Glarus Nord werden 837'000 Franken benötigt (Investitionsrechnung).
- Für Voreinstellungen von Personal in den Bereichen Vormundschaft und Soziales, für Vorarbeiten für die Übernahme der Dossiers von den Gemeinden ab Herbst 2007 und für eine externe Unterstützung dieses Prozesses sollen zusätzlich 248'000 Franken ins Budget 2007 eingestellt werden (Laufende Rechnung).

Beschluss über die Besoldung

Daneben sind der Beschluss über die Besoldungen der Behördenmitglieder und der Beschluss über die Taggelder und Reiseentschädigungen für Behörden- und Kommissionsmitglieder zu ergänzen. Die Mitglieder der neu zu bildenden kantonalen Vormundschaftsbehörden werden bezüglich Entschädigung den Richtern und den Mitgliedern der Steuerrekurskommission gleichgestellt. Sie sollen die gleichen Taggelder erhalten (100 Fr. pro Halbtagessitzung für Mitglieder, 150 Fr. für Präsidium). Zusätzlich soll das Präsidium mit 44'200 Franken, das Vizepräsidium mit 17'700 Franken (Basis 2007) entschädigt werden, was einem Pensum von 25 Prozent für das Präsidium, resp. 10 Prozent für das Vizepräsidium entspricht.

Vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen

Die Liegenschaften Bahnhofstrasse 24 in Näfels mit einem Verkehrswert von 660'800 Franken und die Liegenschaft Winkelstrasse 22 in Glarus mit einem Verkehrswert von 418'400 Franken sollen zum Verkehrswert vom Finanzvermögen in das Verwaltungsver-mögen übertragen werden. Die beiden Liegenschaften in Näfels und Glarus sind in der Kantonsbilanz im Finanzvermögen gebucht. Gemäss Finanzhaushaltgesetz besteht das Finanzvermögen aus denjenigen Vermögenswerten, welche ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst demgegenüber alle Vermögenswerte, die unmittelbar der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe dienen. Durch die Nutzung der beiden Gebäude als regionale Stützpunkte für die Kantonalen Sozialdienste fällt ihre jederzeitige Realisierbarkeit weg. Diese Realisierbarkeit bildet jedoch das entscheidende Kriterium für die Klassifikation als Finanzvermögen.