Nachtragskredit zur weiteren Umsetzung der Digitalisierungsstrategie beantragt

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Nachtragskredit von 150 000 Franken für die weitere Umsetzung der Digitalisierungsstrategie zu bewilligen. Das Geld ist für die fachliche Unterstützung des Projekts bestimmt.



Medienmitteilung des Regierungsrates (Bild: zvg)
Medienmitteilung des Regierungsrates (Bild: zvg)

Die Legislaturplanung 2019–2022 des Glarner Regierungsrates enthält mehrere Massnahmen im Bereich der Digitalisierung. Ein Hauptziel ist dabei die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie für die kantonale Verwaltung (DIGLA). Im Rahmen der Projektdefinition wurde der Fokus der Strategie jedoch geöffnet. Es handelt sich nun um eine umfassende Strategie, welche Schwerpunkte in vier Bereichen setzt:

  • Vernetzung und Infrastruktur (E-ID, Netzwerk, Zusammenarbeit)
  • Schule und Bildung
  • Wirtschaft und Arbeit
  • E-Government

DIGLA ist kein Projekt, das alleine der Verwaltung dienen soll: Es geht darum, der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie dem Kanton und den Gemeinden den Nutzen der Digitalisierung zugänglich zu machen. Die Strategie beinhaltet eine Vision und sechs Handlungsfelder, für die nun Ziele und Massnahmen erarbeitet wurden. Ein Massnahmenplan (Roadmap) konkretisiert die Umsetzung der Strategie. Dieser wird laufend überprüft und angepasst. Der Regierungsrat hat die Digitalisierungsstrategie am 19. November 2019 genehmigt. Auch der Bund und verschiedene Kantone (z.B. ZG, AG, SG, GR) sind in den letzten Jahren aktiv geworden und haben zum Teil beträchtliche Mittel für die Digitalisierung bewilligt.

Die weitere Umsetzung der Strategie erfordert eine Landsgemeindevorlage für 2021. Diese wird voraussichtlich ein Digitalisierungsgesetz, die Regelung der Finanzierung sowie die Klärung der Frage, in welchen Strukturen die Informatikdienstleistungen des Kantons und der Gemeinden künftig erbracht werden, umfassen. Diese Vorlage soll bis Ende November 2020 erarbeitet und anschliessend dem Landrat unterbreitet werden.

Umsetzung von Sofortmassnahmen erfordert Nachtragskredit

Zur Vorbereitung der Landsgemeindevorlage sind als Sofortmassnahme folgende Teilprojekte vorgesehen:

Erarbeitung Front-Office-Konzept / Massnahmenpläne Departemente

Das Front-Office-Konzept soll die Frage beantworten, welche Dienstleistungen der Verwaltung aus Kundensicht digital in welcher Form angeboten werden sollen. In diesem Teilprojekt sollen die bestehenden Verwaltungsprozesse analysiert und deren Digitalisierungsfähigkeit ermittelt werden (Kosten Teilprojekt: 120 000 Fr.).

Organisatorische Strukturen

Bei diesem Teilprojekt wird geprüft, ob und wie die Informatik des Kantons und der Gemeinden zusammengelegt werden sollen. Dabei sollen mögliche Lösungen (eigenständige Lösung, Integration der Gemeindeinformatik in die Informatik des Kantons, Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden usw.) ergebnisoffen evaluiert werden. Auch soll überprüft werden, wie die Informatikprojekte künftig besser und fachkundiger gesteuert werden können. Angedacht ist hier die Einrichtung einer E-Government-Fachstelle, wie es sie in den meisten Kantonen bereits gibt. Es geht um die Bereitstellung von kantonsinternem Know-how, damit dieses nicht wie bisher extern eingekauft werden muss (Kosten Teilprojekt: 20 000 Fr.)

Digitalisierungsgesetz

Ziel dieser Massnahme ist die Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Einzelne Rechtsgrundlagen sind bereits vorhanden (z.B. im Bereich Registerharmonisierung, Geoinformation, Gever) andere Grundlagen fehlen hingegen vollständig (E-ID, E-Signatur, Portallösung, E-Justice, Zusammenarbeit Kanton-Gemeinden, Steuerung, evtl. Finanzierung usw.). Voraussichtlich braucht es für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zwei Etappen. (Kosten Teilprojekt: maximal 50 000 Fr.).

Gründe für den Nachtragskredit

Zur Vorbereitung der Landsgemeindevorlage 2021 sind 2020 diese Sofortmassnahmen umzusetzen. Die Kosten dafür standen erst Mitte November 2019 fest und fanden somit nicht mehr Eingang in das Budget 2020. Da das fachspezifische Know-how – noch – fehlt, sind zusätzliche Mittel für externes Fachwissen notwendig. Die Massnahmen dienen aber auch dazu, die gesamten Kosten der Digitalisierung für den Kanton präziser bestimmen zu können.

Im Budget 2020 wurden erst 50 000 Franken bewilligt. Die Sofortmassnahmen benötigen aber unter Einrechnung einer Reserve 200 000 Franken, sodass ein Nachtragskredit von 150 000 Franken benötigt wird.