Nahtstellen-Forum

Dieses Jahr konnte das Nahtstellen-Forum, organisiert vom Glarner Gewerbeverband, wieder durchgeführt werden. Das Thema war Jugendanwaltschaft und Berufs-Beistandschaft.



Nahtstellen-Forum

In der Berufsfachschule in Ziegelbrücke trafen sich am Mittwoch, 17. November 2021, Delegierte der Bereiche Soziales, Schule und Berufsbildung des Kantons Glarus. Nach einer kurzen Begrüssung durch Patrik Geissmann, Hauptabteilungsleiter für höheres Schulwesen und Berufsbildung, informierte Yves Läubin, Fachstellenleiter für Berufs und Laufbahnberatung, über den Ausbildungsstand des Kantons Glarus. «Ist alles gut?», fragte er in die Runde. Und die Frage ist berechtigt. 23% der Glarner Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 65 Jahren haben keinen Berufsabschluss (Stand 2019). Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 14%. Bei der Tertiärausbildung (Höhere Fachschulen) gibt es auch noch Luft nach oben. Doch was haben diese Zahlen mit der Jugend zu tun? Die Jugend ist unsere Zukunft, zu der müsse man Sorge tragen. Glaube man den verschiedenen Zeitungsartikeln in den letzten Tagen, so Yves Läubin, gäbe es durchaus Grund zur Besorgnis. Um nur ein Beispiel zu nennen: Jugendliche kommen viel zu einfach an – zum Teil auch harte – Drogen und der Schritt auf Abwege zu geraten, ist dann nicht mehr weit. Somit ist auch eine Berufsausbildung gefährdet.

Und hier kommen die Jugendanwaltschaft und die Sozialdienste ins Spiel. Vreni Hürlimann, Jugendanwältin des Kantos Glarus, und Nina Schlotterbeck, Sozialmitarbeiterin, erläuterten in ihren Ausführungen, dass das primäre Ziel der Jugendanwaltschaft sei, auf Abwege geratene Jugendliche, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten, wieder in die Gesellschaft zurückzuführen und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu ermöglichen. Schutz und Erziehung sind die Schlagwörter. Zwischen 120 und 180 Straftaten werden im Kanton Glarus pro Jahr von Jugendlichen verübt. Vom einfachen Ladendiebstahl, über Sachbeschädigungen und Überfällen mit Personenschaden. Ein Problem sei auch die Handypornografie. Die meisten Fälle können durch einfache Massnahmen geregelt werden. Rund 30 bis 40 Fälle müssten aber näher angeschaut werden.

Vreni Hürlimann betont auch, dass bei ihrer Arbeit nicht die Tat an sich, sondern bei Jugendlichen die Person im Vordergrund stehe. «Der Massnahmenkatalog ist lang. Strafen sollen eine erzieherische Wirkung haben. Wie schon erwähnt, geht es in erster Linie darum, weitere Straftaten zu verhindern und den Jugendlichen eine Perspektive aufzuzeigen. Auch wenn es viele meinen, wir betreiben keine Kuscheljustiz.»

«Dieses Ziel kann nicht ohne begleitende Massnahmen erreicht werden», erwähnt Audrey Hauri, Leiterin der sozialen Dienste im Kanton Glarus, sowie Malvina Nesca, Sozialarbeiterin. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, ob ambulant oder stationär. Eine Begleitung der Jugendlichen ist wichtig. So kann man Fortschritte erkennen und im Bedarfsfall handeln. Eine Begleitung kann bis zu 8 Jahre dauern. Oft stehen die Jugendlichen im Übergang von der Schule ins Berufsleben. Es ist nicht immer einfach, Zugang zu den Personen und deren nächsten Umfeld (Familie) zu finden. Da ist auch viel Fingerspitzengefühl gefragt.

Dass die Jugendanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten gute Arbeit leistet, zeigt die Erfolgsquote. «Jeden Jugendlichen, den wir auf den richtigen Weg zurückbringen können, ist ein Erfolg», meint Nina Schlotterbeck.

Anschliessend an das Forum wurde bei einem Apéro noch fleissig weiterdiskutiert. Und wer weiss, vielleicht wurde dabei auch noch das eine oder andere Problem gelöst.