Naturgefahren: Anpassung der Dienstinstruktion für Revierförster

Die Dienstinstruktion für Revierförster wird aktualisiert, um den gestiegenen Anforderungen im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere die finanzielle Abgeltung in den verschiedenen Forstrevieren.



Die Dienstinstruktion für Revierförster wird (zvg)
Die Dienstinstruktion für Revierförster wird (zvg)

Die bisherige Abgeltung für die Aufgaben im Bereich Schutz vor Naturgefahren über eine Pauschale pro bewirtschaftete Hektare Waldfläche variiert unter den neun Forstrevieren stark. So fällt sie in Forstrevieren mit vielen Schutzbauten und häufigen Naturgefahren, aber kleiner bewirtschafteter Waldfläche im Vergleich zum Aufwand des Revierförsters gering aus, während sie in Revieren mit viel bewirtschafteter Waldfläche und wenigen Schutzbauten höher ist. Dies führt zu einem finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Forstrevieren.

Die Revierförster kontrollierten bisher die Schutzbauten in ihrem Forstrevier regelmässig und detailliert auf Schäden. Diese Aufgabe hat die Revierförster in Forstrevieren mit zahlreichen Schutzbauten zeitlich stark beansprucht. Mit der Änderung wird eine Beobachtungspflicht eingeführt, die die Revierförster von der detaillierten Kontrolle entbindet und dadurch zugunsten anderer Aufgaben wie der Schutzwaldpflege entlastet.

Abgeltung neu geregelt

Nun wurde die Dienstinstruktion im Bereich der Naturgefahren und der Kontrolle der Schutzbauten überarbeitet. Das neue Abgeltungssystem sieht unter anderem vor, die erbrachten hoheitlichen Leistungen wie zum Beispiel die Gefahrenbeurteilung, das Melden von Schadenereignissen sowie die Kontrolle von Schutzbauten ebenfalls mit Pauschalen abzugelten. Die jährlichen Mehrkosten wegen der neu festgelegten Pauschalen werden auf 40 000 Franken geschätzt. 

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Dienstinstruktion für die Revierförster. Sie tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

 

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