«Naturkatastrophen können alle treffen, das erfordert die Solidarität aller.»

Die Geschäftsleitung der SP Kanton Glarus stellt dem Parteitag vom 20. November 2023 einen Memorialsantrag zur Einreichung vor. Darin enthalten sind die Bildung eines kantonalen Katastrophenfonds sowie die Anpassung des Sachversicherungsgesetzes. Diese Massnahmen stellen die kantonsweite Solidarität mit Menschen, Unternehmen und Gemeinden sicher, wenn sie von Naturkatastrophen betroffen sind, die ein vergleichbares Ausmass wie das des Murgangs in Schwanden haben.



«Die Klimaveränderung ist ein grosses Problem, bei dem wir keine Zeit verlieren dürfen. (Bild: Steffen Lemmerzahl)
«Die Klimaveränderung ist ein grosses Problem, bei dem wir keine Zeit verlieren dürfen. (Bild: Steffen Lemmerzahl)

Der Murgang der Wagenrunse in Schwanden hinterlässt tiefe Spuren. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, das Dorf und die ganze Gemeinde sind stark davon betroffen. Das gesamte Schadensausmass ist noch nicht absehbar. Die Folgen dieses Ereignisses können die Betroffenen und die Gemeinde Glarus Süd nicht allein tragen; das ist eine gemeinsame Aufgabe des ganzen Kantons. Dies gilt nicht nur für den exemplarischen Murgang in Schwanden, sondern auch für weitere Ereignisse mit ähnlichem Ausmass wie bei der Wagenrunse. 

Verbindlicher Schutz von Betroffenen 

«Die Klimaveränderung ist ein grosses Problem, bei dem wir keine Zeit verlieren dürfen. Insbesondere mit dem Wissen, dass der Kanton Glarus als Alpenkanton überdurchschnittlich davon betroffen ist», sagt alt Nationalrat Werner Marti und ergänzt: «Naturkatastrophen können alle treffen, das erfordert die Solidarität aller.» Marti ist der Initiant des Memorialsantrags, den die Geschäftsleitung dem SP-Parteitag zur Einreichung empfiehlt. Parteipräsident Christian Büttiker erklärt weiter: «Um den Schutz der betroffenen Menschen, Unternehmen und Gemeinden im Glarnerland vor den Folgen des Klimawandels kommen wir nicht herum. Es braucht deshalb auch Entschädigungen zum Beispiel in Form von Härtefallhilfen.» 

Kantonaler Katastrophenfonds 

Der neue Katastrophenfonds übernimmt Kosten, die nicht bereits andere Subventionsträger oder Versicherungen decken. Dazu gehören die Aufräumarbeiten der betroffenen Gemeinde, die Kosten des Hochwasserschutzes, welche die Subventionen des Bundes und des Kantons nicht decken, die Entschädigungen von Mieten in Härtefällen sowie von Grundeigentümerinnen und -eigentümern, deren Land in den bestehenden Bauzonen neu in die rote Gefahrenzone zu liegen kommt. 

Änderung des Sachversicherungsgesetzes 

Die Anpassung des Sachversicherungsgesetzes stellt sicher, dass bei Gebäuden, die durch die Wagenrunse zerstört worden sind und an dieser Stelle nicht mehr errichtet werden können, ein Anspruch auf den Versicherungswert besteht, falls diese Gebäude an einem anderen Ort errichtet werden müssen. Im Weiteren ist ein vollständiges Verbot der Nutzung dieser Gebäude infolge dieser Naturgefahr gleich zu behandeln wie eine vollständige Zerstörung des Gebäudes. Diese Änderungen des Sachversicherungsgesetzes sind rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen, damit die Betroffenen in Schwanden diese Hilfe erhalten. 

«Die Klimaveränderung ist ein grosses Problem, bei dem wir keine Zeit verlieren dürfen. Insbesondere mit dem Wissen, dass der Kanton Glarus als Alpenkanton überdurchschnittlich davon betroffen ist», sagt alt Nationalrat Werner Marti und ergänzt: «Naturkatastrophen können alle treffen, das erfordert die Solidarität aller.»