Der Schutzbeschluss und die damals getroffenen Regelungen müssen angepasst werden, um den bundesrechtlich geforderten langfristigen Schutz für dieses national bedeutsame Amphibienlaichgebiet zu gewährleisten. Die Naturwerte und die Naherholungsfunktion bleiben erhalten, die zulässigen Eingriffe in die Lebensräume werden geregelt.
Nach der grossen Linthkorrektion im 19. Jahrhundert blieb bei Mollis ein Feuchtgebiet zurück, das mit der Zeit zu grossen Teilen zugeschüttet wurde, um für Landwirtschaft und Militär Land zu gewinnen. 1981 hat der Regierungsrat im Feldbach in Mollis ein kantonales Schutzgebiet geschaffen. 2001 hat der Bundesrat das Schutzgebiet und ein weiteres Amphibienlaichgebiet nördlich davon in das Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen.
Feldbach ist national bedeutsam
Das Schutzgebiet umfasst künftig 2,6 Hektaren Grundeigentum der Gemeinde Glarus Nord und 1,37 Hektaren der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Armasuisse). Entlang der Kantonsstrasse ist Kantonseigentum im Umfang von 200 Quadratmetern betroffen. Die 2001 festgestellten Populationsgrössen von Gelbbauchunke, Erdkröte, Grasfrosch und Bergmolch galten als gross, was die Bedeutung des Gebiets für den Amphibienschutz unterstreicht. Vom Fadenmolch wurde hingegen nur eine kleine Population beobachtet. Besonders bemerkenswert war die grosse Population der gemäss Roten Liste stark gefährdeten Gelbbauchunke. Der Bestand hat jedoch stark abgenommen. Auch beim Grasfrosch und bei der Erdkröte sind die Bestände im Vergleich zu Beobachtungen aus den 80er- und 90er-Jahren zurückgegangen. Alle Amphibien und ihre Lebensräume stehen gemäss der Bundesgesetzgebung unter Schutz. Es kommen ausserdem typische Ufer- und Flachwasserarten wie Fieberklee, Rohrkolben, Gelbe Seerose und Gelbe Schwertlilie vor.
Negative Einwirkungen in das Schutzgebiet
Der Fischbestand in den Gewässern im Feldbach ist für den Laich und die aufwachsenden Amphibien problematisch. In Zukunft ist eine deutliche Senkung und Kontrolle des Fischbestandes notwendig.
Der stetig zunehmende Verkehr auf der Kantonsstrasse entlang des Schutzgebiets auf dem Militärareal stellt eine stete Gefahrenquelle für die Amphibien im Gebiet dar. Auf beiden Seiten der Kantonsstrasse wurden 1995 Leitwerke aus Kunststoff erstellt. Zwei gleichzeitig erstellte Amphibientunnels erlauben den Amphibien, von der Westseite gefahrlos die Kantonsstrasse zu unterqueren. Die Leitwerke und die Unterführungen sind stellenweise zerstört und ihre Funktion ist nicht mehr gewährleistet. Die Anlagen müssen ersetzt werden und sollen auf der Südseite des militärisch genutzten Platzes verlängert werden. Der Bund wird sich über die Programmvereinbarung 2020–2024 im Bereich Naturschutz massgeblich an den Kosten für die Erneuerung und Ergänzung der Leitwerke beteiligen.
Das Strassenabwasser fliesst teilweise ins Schutzgebiet. Wegen der Belastung mit Schadstoffen stellt dies ein Problem dar. Bei einer Anpassung oder Wiederinstandstellung der Strasse soll die Entwässerung angepasst werden.
Die militärische Nutzung hat sich in den letzten Jahren laufend verändert. Neben den technischen Massnahmen im Bereich Verkehr und den verbesserten Schutzgebietsinformationen sind im Rahmen des Pflegeplanes Absprachen für den Unterhalt im Randbereich und ausserhalb des jetzigen Schutzgebietes mit dem Unterhaltsdienst notwendig, um einen guten und zweckmässigen Unterhalt zu erreichen.
Das Gebiet Feldbach stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet für die lokale Bevölkerung statt. Spaziergänger mit und ohne Hunde, aber auch im Rollstuhl sitzende Altersheimbewohner geniessen die leicht zugängliche Natur. Oft werden Vögel gefüttert, teilweise schwimmen viele Brotreste auf dem Wasser. Dies stellt für die Natur ein bedeutendes Problem dar.
Invasive Organismen schliesslich werden durch die Schutzgebietsbeauftragten des Kantons konsequent bekämpft. Es kommen deshalb jeweils nur vereinzelte Pflanzen vor. Bisher sind keine Vorkommen von invasiven Neozoen im Gebiet bekannt. Es sind verstärkte Kontrollen und eine verbesserte Information der Bevölkerung über das Aussetzen von Tieren und Pflanzen, z. B. aus Aquarien, erforderlich.
Vernehmlassungsverfahren durchgeführt
Ende 2019 wurde ein breites Vernehmlassungsverfahren für den Schutzbeschluss und den Schutzzonenplan durchgeführt. Nach einer vertieften Diskussion und weiteren Abklärungen mit verschiedenen Nutzergruppen wurden einzelne Bedürfnisse berücksichtigt. Beispiele sind der Tansport und die Lagerung von Holz oder die Ausscheidung eines Landstreifens entlang der Kantonsstrasse für Signalisationseinrichtungen.
Änderungen im Vergleich zum geltenden Schutzbeschluss
- Um die Tiere und Pflanzen im Schutzgebiet vor Besuchern und Haustieren zu schützen, wird in einem Wegegebot festgelegt, dass nur die ausgewiesenen Wege begangen werden dürfen.
- Leinenpflicht für Hunde, um die Tiere im Schutzgebiet zu schützen.
- Das Gebiet ist auf Wasserzufuhr und die Erhaltung eines erhöhten Wasserspiegels angewiesen, eine Entwässerung ist untersagt, wenn sie nicht mit den Schutzzielen vereinbar ist.
Kosten
Für die Erneuerung der Amphibienleitwerke und -tunnels wird mit Kosten von rund 500 000 Franken gerechnet. Der Bund wird im Rahmen der Programmvereinbarung im Bereich Naturschutz 75 Prozent dieser Kosten übernehmen, weil es sich bei der Sanierung und Aufwertung der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung um ein prioritäres Anliegen des Bundes handelt. Der Beschluss tritt am 1. März 2021 in Kraft, sofern keine Einsprachen eingehen.