Nein zum Geldspielgesetz!

Am 10. Juni 2018 stimmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ab. Der Vorstand der Glarner Handelskammer empfiehlt das Gesetz dringend zur Ablehnung.


Worum geht es?

Das Schweizervolk hat am 11. März 2012 den Verfassungsartikel über Geldspiele mit grosser Mehrheit angenommen. Darin wird bestimmt, dass Bund und Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung tragen und durch Gesetzgebung und Aufsichtsmassnahmen einen angemessenen Schutz sicherstellen und dabei die unterschiedlichen Merkmale der Spiele sowie Art und Ort des Spielangebots berücksichtigen.

Das «Geldspielgesetz» soll das Spielbankengesetz von 1998 und das Lotteriegesetz von 1923 ersetzen. Gegen das nun vorgelegte Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Wichtige Wirtschaftsverbände haben zudem dagegen klar Stellung bezogen.

Wie wurde der Verfassungsartikel im Gesetz umgesetzt?

Neben der Regelung wie bisher (staatliche Konzessionen für eine limitierte Anzahl Anbieter, genau umrissene Auflagen und regelmässige Kontrollen) sind einige Neuerungen zu verzeichnen. Neu sollen auch im Internet Geldspiele angeboten werden können, sodann sind neue Formen von Sportwetten durch Lotteriegesellschaften erlaubt. Kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken sind bei Einholung der entsprechenden Bewilligung erlaubt. Schliesslich entfällt meistens die Steuer auf die Gewinne der Spieler.

Zwar trifft das Gesetz auch Massnahmen, die der Spielsucht einen Riegel schieben sollen. Im Bereich Internetspiele wird allerdings ein strikt protektionistischer Kurs gefahren. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sollen auch im Internet vom Schweizer Markt ferngehalten werden. Dafür werden Zugangssperren vorgesehen, welche auch von den Internet-Providern eingerichtet werden müssen. Neben diesen Netzsperren werden nicht bewilligte Spiele in eine – öffentlich einsehbare – Sperrliste aufgenommen.

Beurteilung des Gesetzes

Im Zeitalter der Globalisierung mutet es gelinde gesagt antiquiert an, wenn der Staat Netzsperren einführt, um einheimische Spielbanken zu schützen und ihnen so quasi ein Monopol zu verschaffen. Selbst die Eidgenössische Spielbankenkommission hat sich gegen das rein protektionistische Konzept des Gesetzes ausgesprochen. Internet-Zensur und Netzsperren sind ein schwerer Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit. Zudem können sie leicht umgangen werden. Anstatt die Konkurrenz aus dem Ausland vom Markt fernzuhalten, gibt es valable Alternativen wie die Konzessionierung nach Schweizer Auflagen sowie die Besteuerung dieser Angebote. Dies führt zu einer Erhöhung der Einnahmen für die AHV/IV.

Anstatt einen rechtsfreien Raum zu schaffen, müssen die internationalen Anbieter kontrolliert werden. Die Erfahrung in anderen europäischen Ländern zeigt klar, dass dadurch auch der Schwarzmarkt eingedämmt wird.

Hinzu kommt der Dominoeffekt auf andere Branchen, die über kurz oder lang ebenfalls Netzsperren und Internet-Zensur fordern werden, um die eigenen Märkte vor unliebsamer ausländischer Konkurrenz zu schützen.

Auch der angebliche Schutz vor Spielsucht ist bei Lichte betrachtet völlig ungenügend: Zentralen Forderungen der Spielerschutzverbände wie Präventionsabgabe und beratende Fachkommission ist in keiner Weise Rechnung getragen worden. Entsprechend empfiehlt der Vorstand der Glarner Handelskammer die Initiative zur Ablehnung.