Nein zur Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen



Leserbrief von Hansjürg Gredig (zvg)
Leserbrief von Hansjürg Gredig (zvg)

Was die Landeskirchen in unserem Kanton alles leisten und wofür sie die Steuergelder einsetzen ist hinlänglich bekannt. Und nur weil sie die vielen seelsorgerischen Leistungen nicht an die grosse Kirchenglocke hängen, heisst das nicht, dass sie nicht allgegenwärtig sind.
Durch die anhaltende Corona-Krise haben nicht nur die Sorge um die Gesundheit oder die fehlenden sozialen Kontakte sondern gerade auch die Angst um den Arbeitsplatz zu vermehrten Sozialberatungen in der Kirche geführt.

Der Wegfall von mutmasslich einer knappen Millionen Franken würde zwangsläufig zu Leistungsabbau und höheren Steuern führen. Und zwar nicht nur für die Mitglieder unserer Landeskirchen.
Völlig sinnlos ist der Gegenvorschlag der Regierung. Dieser entlastet die juristischen Personen um keinen Franken, beschert aber den Verwaltungen und Kirchgemeinden grosse Mehrarbeit und unnötige hohe Kosten.

Es trifft zu, dass juristische Personen nicht aus der Kirche austreten können. Müssen sie auch nicht.
Das ist nicht nur eine Frage der Solidarität sondern eben auch eine Einbindung der Unternehmen in deren gesellschaftliche Verantwortung.

Sehr oft suchen Mitarbeitende von Glarner Unternehmen bei Problemen am Arbeitsplatz auch Rat und Unterstützung bei den Pfarrpersonen. Seelsorger wirken im Care Team Glarus mit und leisten notfallseelsorgerische bzw. notfallpsychologische Unterstützung  bei traumatisierenden Alltagsereignissen. Dazu gehören leider nicht selten auch Unfälle in Betrieben oder eben bei juristischen Personen.

Und wo richten die Firmenvorsitzenden bei Todesfällen von verdienten Mitarbeitenden ihre Mitgefühle und Worte an die Hinterbliebenen und die Belegschaft? Richtig: in der Kirche und nicht in der Betriebskantine.
Zu guter Letzt sind es auch die Kirchgemeinden, welche bei den nicht zu unterschätzenden Unterhaltsarbeiten bei ihren Liegenschaften den ortsansässigen Handwerkern Aufträge erteilen und zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen.

Halten wir also die christlichen Werte unserer Glarner Landeskirchen hoch und bleiben wir bei den Kirchensteuern für juristische Personen, wie vom Landrat empfohlen, beim Status quo.

Hansjürg Gredig
Kirchenrat und Mitglied der Synode