Neuausrichtung für Arbeitslosenfürsorgefonds

Die wirtschaftliche Entwicklung im Kanton Glarus soll nachhaltig gestärkt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Gesetzesänderungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. Mit 1 Million Franken soll der Arbeitslosenfürsorgefonds alimentiert und die Prävention gestärkt werden.



Der Kanton Glarus möchte die wirtschaftliche Entwicklung stärken • (Foto: Samuel Trümpy)
Der Kanton Glarus möchte die wirtschaftliche Entwicklung stärken • (Foto: Samuel Trümpy)

Der Kanton Glarus muss sich verstärkt mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen der nahen Zukunft befassen, insbesondere mit der Transformation zur digitalen Arbeit. Der technologische Wandel ist für Arbeitnehmende und Bürger im Kanton Glarus spürbar. Bestehende Jobs verschwinden, neue Berufe werden geschaffen. Um die Arbeitsmarktfähigkeit der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, sollen digitale Grundkompetenzen vermittelt werden. Vorderhand soll die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung drohende Arbeitslosigkeit verhindert und gleichzeitig dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dafür braucht es eine nachhaltige Finanzierung. 

Arbeitslosenfürsorgefonds neu ausrichten und mit weiteren Mitteln alimentieren

Der Arbeitslosenfürsorgefonds wurde geschaffen für die Weiterbildung und Umschulung von arbeitslosen Versicherten. Der Fonds stand bisher aber auch für die Finanzierung von Beiträgen an ausgesteuerte Personen und für Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern zur Verfügung. Solche Erwerbsersatzleistungen wurden in den letzten Jahren stark nachgefragt. Seit dem Jahr 2000 sind die verfügbaren Mittel von 6,5 Millionen Franken um mehr als die Hälfte auf rund 3 Millionen Franken per Ende 2022 geschwunden. Zinserträge können kaum mehr verbucht werden, womit dem Fonds keine Mittel mehr zufliessen.

Die Gelder aus dem Arbeitslosenfürsorgefonds sollen künftig nach einem neuen Ansatz verwendet werden und nur noch in die Prävention von Arbeitslosigkeit und der späteren Aussteuerung fliessen. Dazu bedarf es Anpassungen auf Gesetzesstufe, wobei die Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern (EEL) gewährleistet bleiben. Es handelt sich um gesetzlich gebundene Ausgaben. Sie werden umfinanziert, um einen nachhaltigen und transparenten Vollzug des Gesetzes über Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern (GEEL) zu sichern. Der stetige Mittelabfluss zulasten des Arbeitslosenfürsorgefonds zur Finanzierung der EEL soll gestoppt und das Fondsvermögen stabilisiert werden. Dazu soll der Fonds mit einer Einlage von 1 Million Franken alimentiert werden. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich gut aufgenommen. 

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Änderungen im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie dem Gesetz über Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. Ebenso soll der Äufnung des Arbeitslosenfürsorgefonds mit 1 Million Franken zuhanden der Landsgemeinde zugestimmt werden.