Strukturverbesserungsmassnahmen sind ein wichtiger Pfeiler der Agrarpolitik. Bund und Kanton können die Landwirtschaftsbetriebe auf Gesuch unter anderem mit Investitionshilfen für landwirtschaftliche Hochbauten und mit Betriebshilfedarlehen unterstützen. Diese Mittel sollen im Kanton Glarus künftig noch gezielter für Projekte eingesetzt werden, deren Umsetzung die Wertschöpfung der Landwirtschaftsbetriebe steigert. Dazu hat die Kommission für Strukturverbesserungen und Betriebshilfen (KSV) die Anforderungen an Projekte hinsichtlich Wirtschaftlichkeit geschärft.
Gesuche, die nach dem 30. Juni 2026 eingereicht werden, müssen konkrete Kriterien zur betriebswirtschaftlichen Erfahrung, zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie zur Finanzier- und Tragbarkeit des Projekts erfüllen. Eine entsprechende Richtlinie enthält die Details.
Weiter hat die KSV, basierend auf den Empfehlungen des Bundes, Massnahmen zur Erhaltung der Liquidität im sogenannten Fonds de Roulement beschlossen. Mit dem Fonds de Roulement werden die Rückzahlungen von Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen laufend für neue Kredite eingesetzt. Die Massnahmen sind notwendig, weil gegenwärtig die zugesicherten Kredite die Rückzahlungen übersteigen. Mit einer Kürzung der Kredite, mit verkürzten Laufzeiten und mit dem Verzicht auf Unterstützung von Landerwerb will die KSV der fehlenden Liquidität entgegenwirken. Diese Massnahmen stellen sicher, dass Kreditgesuche ohne zusätzliche Wartefristen behandelt werden können.




