Neue Anreize für den Energiefonds geschaffen

Der Regierungsrat setzt Änderungen in der Verordnung über den Energiefonds um. Im Förderprogramm gibt es neu Kombinationsangebote.



Medienmitteilung vom Regierungsrat
Medienmitteilung vom Regierungsrat

Energetische Teil- und Gesamtsanierungen können mit Beiträgen aus dem Energiefonds unterstützt werden. Die Glarner Landsgemeinde hat 2010 der Bildung eines Energiefonds zugestimmt. Seit 2000 richtet der Bund Globalbeiträge an jene Kantone aus, die eigene Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme durchführen. 

Für das Jahr 2020 werden minimale Änderungen der einzelnen Bestimmungen vorgenommen und einige Kombinationsangebote geschaffen.

Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen

Viele Häuser, welche in den späten 1990er-Jahren oder frühen 2000er-Jahren gebaut wurden, haben bereits eine gedämmte Aussenhüllen. Meist ist eine Verbesserung der Aussenhülle durch den Ersatz der Fenster möglich. Die Heizsysteme der genannten Häuser müssen in den nächsten Jahren ebenfalls ersetzt werden. Findet der Ersatz der Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch ein erneuerbares Heizsystem zeitgleich mit dem Ersatz der Fenster statt, wird ein Kombinationsbonus gesprochen. Mit dem Kombinationsbonus wird ein Anreiz geschaffen, Schwachstellen in der Gebäudehülle zu sanieren, um die Energie des neuen Heizsystem effizienter zu nutzen.

Thermische Solarnutzung

Die reine thermische Nutzung der Sonnenenergie soll wie bis anhin gefördert werden. Wird bei einer Sanierung oder im Neubau zeitgleich mit den thermischen Solarkollektoren auch eine Fotovoltaik-Anlage installiert, gibt es einen zusätzlichen Bonus für die thermischen Kollektoren. Dies soll die effiziente Ausnutzung der Dachflächen sowie das Zusammenspiel unterschiedlicher Technologien fördern.

Energiecoaching / Energieeffizienz

2019 wurde die zusätzliche Massnahme «Impulsberatung-Heizungsersatz» ins Förderprogramm aufgenommen. Diese Massnahme wird ab dem Jahr 2020 schweizweit durchgeführt und ist somit globalbeitragsberechtigt. Der kantonale Förderbeitrag wird im Jahr 2020 in Abstimmung mit den Vorgaben des Bundes und den umliegenden Kantonen um 50 Franken erhöht. Neu eingeführt wird die Fördermassnahme Fernsteuerung von Heizungen in Zweitwohnungen. Sie unterstützt Ferienhaus- oder Ferienwohnungseigentümer bei der Installation einer Fernsteuerung bei der Heizung. Ferienhäuser werden in den Wintermonaten häufig durchgeheizt und brauchen daher enorme Mengen an Energie, welche schnell und einfach durch eine Fernsteuerung eingespart werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Für die geplanten Änderungen im Förderprogramm ist mit Zusatzkosten von 100 000 Franken pro Jahr zu rechnen. Die verantwortliche Fachstelle Energie kalkuliert mit den in der Finanzplanung vorgesehenen jährlichen Entnahmen aus dem Energiefonds von etwa 750 000 Franken pro Jahr. Auf der Basis dieser Entnahmemenge und der erwarteten Beiträge von Bund und Kanton ist mit einer Lebensdauer des Fonds bis ins Jahr 2024 zu rechnen (Stand am 1. Januar 2019: 3,7 Millionen Franken).