Neue Chauffeurverordnung soll auch im Binnenverkehr gelten

Der Regierungsrat unterstützt die geplanten Änderungen zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Verkehr. In seiner Vernehmlassungsantwort zur Chauffeurverordnung fordert er, die gleiche Regelung auch im Binnenverkehr anzuwenden.



Chauffeurverordnung (zvg)
Chauffeurverordnung (zvg)

Die EU hat im Jahr 2020 neue Vorschriften zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Chauffeurinnen und Chauffeuren beschlossen. Diese Rechtsvorschriften sind Teil des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die verbesserten Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal sollen auch für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten und zeitgleich wie in der EU ab 1. Juli 2026 ausgedehnt werden.

Der Glarner Regierungsrat begrüsst die Ausweitung des Geltungsbereichs der Chauffeurverordnung im grenzüberschreitenden Verkehr. Jedoch lehnt er den Verzicht auf eine Ausweitung im Binnenverkehr ab. Dieser würde für die Kontroll- und Strafbehörden einen erheblichen Mehraufwand verursachen. Die Unterscheidung zwischen grenzüberschreitendem Verkehr und Binnenverkehr widerspricht zudem dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit.