Der Regierungsrat schlug in diesem Zusammenhang eine neue, „gemeindefreundlichere“ Fassung für den Heimfall vor. Als Vertreter des Kraftwerkes führte Walter Elmer aus, dass er mit der neuen vorliegenden Fassung leben könne, machte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, dass vor zehn Jahren für das Kraftwerk Mühlebach keine Heimfallregelung erlassen wurde. Er vertrat die Meinung, dass Heimfallbestimmungen einen Wettbewerbsnachteil bedeuten, da dafür Abschreibungen vorgenommen werden müssten.
Engagierte Diskussion und Änderungsanträge
Als guten Kompromiss bezeichnete Bruno Gallati, Näfels, namens der CVP den neuen Vorschlag. Auch Peter Zentner, Matt, sprach sich namens der FDP für den neuen Vorschlag aus, wünschte allerdings, dass die Standortgemeinde entgegen der Vorlage zwei Drittel der Heimfallsentschädigung erhalten sollte. Kritisch äusserte sich Thomas Hefti, Schwanden, Kraft seiner Erfahrungen bei der SN Energie zu diesem Heimfall, den das 1918 aufgestellte Wasserrecht nicht vorsieht. Damit würde bei der Sernf AG ein neuer Spezialfall geschaffen. Dagegen sprach sich Hans Schnyder, Netstal, namens der SVP-Fraktion für eine ersatzlose Streichung der Heimfallbestimmung, da die rechtliche Grundlage nicht vorhanden sei. Auch Ernst Gnos, Schwanden, sprach sich für eine ersatzlose Streichung aus. Anders argumentierte Dr. Fritz Schiesser, Haslen, denn nach seiner Überzeugung sind Heimfallentschädigungen für den Kanton Glarus ein gutes Geschäft, wie es sich ja bei der KLL gezeigt hat. Peter Landolt, Näfels, sprach sich ebenfalls für die Heimfallbestimmungen aus, wollte sie jedoch vom neuen Wasserrecht, welches in absehbarer Zeit zu erarbeiten sei, abhängig machen. Rico Bertini, Netstal, unterstützte den Antrag Zentner und Regierungsrat Röbi Marti sprach sich für den Antrag der Regierung aus.
Abstimmung in mehreren Schritten
In der anschliessenden Abstimmung wurde zuerst der Antrag auf Streichung abgelehnt. Der Absatz über den Gemeindeanteil ergab 41 Stimmen für zwei Drittel, wie von Zentner eingebracht, gegen 28 Stimmen gemäss Antrag der Regierung. Daraufhin wurde auch der Antrag von Peter Landolt klar verworfen. Nach dieser Bereinigung stimmte der Rat der Konzession für die Kraftwerke Sernf AG zu. Anschliessend nahm Andreas Kreis, Glarus, seinen in der ersten Lesung verworfenen Antrag zum Anhang über die Restwasser betreffend maximale und minimale Wassermenge wieder auf. Nachdem Regierungsrat Röbi Marti den Antrag der Regierung verteidigte, wurde in der Schlussabstimmung die Konzessionserteilung klar angenommen.