Neue Jagdvorschriften: Längere Gamsjagd

Der Regierungsrat genehmigt die angepassten Jagdvorschriften 2025. Eine neue Regelung wird bei den Abschüssen von Gämsen eingeführt.



Jäger können in diesem Jahr die Gämsen länger jagen • (Foto: Keystone/SDA)
Jäger können in diesem Jahr die Gämsen länger jagen • (Foto: Keystone/SDA)

Die Hochwildjagd 2025 beginnt aufgrund des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes (ESAF) eine Woche später als üblich, nämlich am 8. September 2025. Nicht betroffen von dieser Verschiebung ist die Steinwildjagd, welche am 1. September beginnt. Diese findet vorwiegend im südlichen Kantonsteil statt. 

Gamsjagd wird verlängert

Die Gamsjagd wird während der Rehjagd vom 1. bis 21. Oktober verlängert, weil die Gämsen einen zu grossen Einfluss auf die Waldverjüngung haben. Es wird jedoch kein zusätzliches Kontingent geschaffen. Wer sein Kontingent von maximal drei Gämsen nicht ausschöpft, darf noch ein weiteres Tier erlegen – allerdings nur ein weibliches Tier oder einen Jährling unter 1400 Metern über Meer. Erlegte Gämsen müssen bei der Wildhut vorgezeigt werden, um den Mutter- und Jungtierschutz noch besser zu gewährleisten.

Längere Jagd im ehemaligen Jagdbanngebiet in Elm

Die Jagd im Tourismusgebiet Elm wurde nach der Entlassung aus dem Jagdbanngebiet Kärpf wieder erlaubt, erfolgt jedoch schrittweise über fünf Jahre. Dabei werden die Jagdtage jährlich erhöht, sodass 2025 acht Tage während der Hochwildjagd und zehn Tage während der Niederwildjagd vorgesehen sind.

Weitere Regelungen und Empfehlungen zur Jagd 2025

  • Die Nachtjagd ist künftig im Wald verboten.
  • Jagenden wird dringend empfohlen, bei der Nachtjagd Kleidung in Signalfarbe zu tragen, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  • Der Schalldämpfer ist nicht mehr als verbotenes Hilfsmittel aufgeführt. Neu ist die Verwendung von Munition, deren Projektil unter der Schallgeschwindigkeit liegt, verboten.
  • Das Einsenden von physischen Abschusskontrollen und Kontrollkarten entfällt, wenn dies in der Jagd-App vorgenommen wird.
  • Es ist mit Herdenschutzhunden auf Heimweiden zu rechnen.

Grundlagen der Jagdplanung

Die Jagdplanung basiert auf den Grundlagen der kantonalen Jagdkommission. Sie berücksichtigt die Entwicklung des Wildbestandes und der Wildschäden.

Waldverjüngung

Die Intensität der Verbissschäden ist über den ganzen Kanton gegenüber dem Vorjahr ähnlich geblieben. Aufgrund des Klimawandels gefährdet der Ausfall von trockenheitsresistenten Baumarten wie der Weisstanne, den Ahornarten und der Eiche die künftige Schutzwirkung der Schutzwälder. Diese Baumarten werden gerne verbissen. Der Jagddruck im Wald muss daher aufrechterhalten werden. 

Wildbestände

Rotwild
Die Auswertung des erlegten und des aufgefundenen Rotwildes aufgrund des Alters zeigt, dass der Bestand nach wie vor gut ist. Der Jagddruck soll weiterhin auf die weiblichen Tiere gelenkt werden.

Rehwild
Zählungen der Wildhut zeigen regionale Unterschiede im Bestand des Rehwilds, wahrscheinlich bedingt durch die Präsenz der Wölfe. Zwar wurden etwas weniger Tiere als 2023 gezählt, doch über den ganzen Kanton hinweg betrachtet ist der Bestand stabil. Eine Schonung des Rehs ist noch nicht notwendig.

Gämsen
Der Bestand der Gämsen erscheint stabil. Die Zählungen zeigen auf, dass sich das Geschlechterverhältnis stark zugunsten der weiblichen Tiere verschoben hat, insbesondere im offenen Jagdgebiet. Dies ist die Folge einer starken Bejagung der Böcke.

Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.