Neue kantonale Lohnverordnung

An seiner heutigen Sitzung verabschiedete der Regierungsrat eine neue Lohnverordnung zuhanden einer Vernehmlassung bei den Sozialpartneren und weiteren interessierten Kreisen



Der Regierungsrat verasbschiedet an der heutigen Sitzung die neue Lohnverordnung
Der Regierungsrat verasbschiedet an der heutigen Sitzung die neue Lohnverordnung

Die Besoldungen und Entschädigungen für Behördenmitglieder, Angestellte der Verwaltung und des Kantonsspitals sowie für die Lehrpersonen werden in einer einzigen Lohnverordnung zusammengefasst. Es wird ein neues Lohnsystem mit 16 Lohnbändern vorgeschlagen, welches die Besoldungsverordnung mit 37 Lohnklassen und 16 Erfahrungs- und Leistungsstufen ersetzt, aber das bestehende Lohnniveau beibehält.

Funktion, Leistung, Verhalten und Zielerreichnung

Der Lohn wird neu durch die Funktion, die Leistung, das Verhalten und die Zielerreichung bestimmt. Automatismen wie Dienstalters- oder Erfahrungszulagen werden beseitigt und durch eine leistungsgerechte Lohnentwicklung ersetzt. Für die Angestellten der Verwaltung und des Kantonsspitals wird ein transparentes und einfaches Leistungsbeurteilungsmodell eingeführt. Mit einer jährlichen Beurteilung wird die Lohnentwicklung bestimmt. Die guten Angestellten werden stärker gefördert. Leistungsstarke jüngere Angestellte profitieren von einer flexibleren lohnmässigen Entwicklung. – Bei den Lehrpersonen wird vorläufig auf eine Leistungsbeurteilung verzichtet, da noch keine ausgereiften Grundlagen (Beurteilungssystem, geleitete Schulen usw.) vorliegen.

Besser steuerbare Lohentwicklung

Für Land- und Regierungsrat wird die Lohnentwicklung besser steuerbar. Der Landrat legt die gesamte Lohnanpassung in Prozent der Lohnsumme mit dem Budget fest, und der Regierungsrat bestimmt gemäss dieser Vorgabe die Anteile für generelle und für individuelle Lohnentwicklungen. Es wird zwischen finanzpolitischer (Landrat) und lohnpolitischer (Regierungsrat) Steuerung unterschieden. Das System berechnet aufgrund der Leistungsbeurteilungen und der Vorgaben die individuelle Lohnentwicklung für jeden Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin. Dieses neue System ist in anderen Kantonen erfolgreich im Einsatz. Die Möglichkeiten zur speziellen Honorierung einmaliger Sonderleistungen oder zur Abgeltung besonderer Belastungen sind zudem offener und breiter gestaltet.

Verbesserungen bei den Lehrpersonen

Die Löhne der Angestellten von Verwaltung und Kantonsspital werden kostenneutral in das neue Lohnsystem überführt. Auf die zweite Stufe der Lohnerhöhung für die Lehrerschaft wird verzichtet, sie hätte Mehrkosten von total 1,6 Mio. Franken zur Folge. Es werden jedoch punktuelle Verbesserungen vorgeschlagen. So sollen die Löhne der Kindergärtnerinnen neu denjenigen für Primarlehrpersonen angenähert werden, die unter dem Mittel liegenden Anfangslöhne der Primar- und Sekundarlehrpersonen erhöht und teilweise Verbesserungen bei den Lehrpersonen an der Berufsschule vorgenommen werden.

Grössere Ungleichheiten

Grund für diese Lösung ist die neuste Lohnerhebung des Bundesamtes für Statistik und die finanzielle Lage des Kantons. Der aktuelle Vergleich der Löhne in öffentlichen Verwaltungen zeigt grosse Unterschiede auf. Bei den Löhnen der Lehrpersonen liegt der Kantons Glarus im Mittel oder gar an Spitzenpositionen, während er sich bei den Löhnen für das Personal der Kernverwaltung mit dem Kanton Tessin am Schluss der Rangliste befindet. Der Vergleich mit den Ostschweizer Kantonen bestätigt diesen Befund; diesbezüglich sollen die grössten Ungleichheiten in der definitiven Vorlage noch gemildert werden.