Neue Leistungsvereinbarung mit der Musikschule

Der Regierungsrat hat nach 15 Jahren eine neue Leistungsvereinbarung mit der Glarner Musikschule abgeschlossen. Er sieht vor, dass der Kanton den Musikschulunterricht für Kinder und Jugendliche zusätzlich zu den pauschalen Schülerbeiträgen mit 267 000 Franken pro Jahr unterstützt.



Der Kanton erhöht seine Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler der Glarner Musikschule • (Archivfoto: Glarner Musikschule)
Der Kanton erhöht seine Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler der Glarner Musikschule • (Archivfoto: Glarner Musikschule)

Das neue Glarner Musikschulgesetz schreibt vor: «Allen Kindern und Jugendlichen soll zur Förderung ihrer musikalischen Bildung ein breites und qualitatives Angebot an freiwilligem Musikunterricht zu tragbaren Kosten zugänglich sein.» Dieses Gesetz und die Musikschulverordnung regeln neu auch die Anforderungen an den Unterricht und die finanziellen Leistungen des Kantons. Somit sind die bisherigen Verträge mit den einzelnen Musikschulen hinfällig – wie auch die seit 2008 bestehende Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und dem Verein Glarner Musikschule. In den neuen Leistungsvereinbarungen sind insbesondere der Umfang der Förderung von begabten Lernenden sowie der vom Kanton entrichtete Grundbeitrag festzulegen.

Der Kanton unterstützt künftig mehr besonders talentierte Schülerinnen und Schüler. Statt wie bisher 10 werden neu 15 Begabte bei der Glarner Musikschule mit Einzelunterricht gefördert. Dies bedeutet einen Anstieg der Kosten um 9000 Franken pro Jahr. Die Begabtenförderung beträgt total 27 000 Franken pro Jahr.

Der Grundbeitrag des Kantons an die Kosten der Administration, der Schulleitung und der Räumlichkeiten steigt ebenfalls – von bisher 195 000 auf neu 240 000 Franken. Der Anstieg um 45 000 Franken ist eine Folge der neuen Berechnung des Grundbeitrags. Dieser berücksichtigt die Erhöhung der Beteiligung des Kantons sowie die Ausdehnung der Beitragsberechtigung auf Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss einer Erstausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.