Neue Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis und Pro Senectute

An die beiden Sozialinstitutionen Pro Infirmis und Pro Senectute werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2022 und 2023 Beiträge ausgerichtet.



Neue Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis und Pro Senectute (zvg)
Neue Leistungsvereinbarungen mit Pro Infirmis und Pro Senectute (zvg)

Pro Senectute

Der Regierungsrat schliesst gestützt auf das Sozialhilfegesetz eine Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute Glarus ab. Er genehmigt die finanzielle Abgeltung für die Anlauf- und Beratungsstelle (Sozialberatung) von gesamthaft 228 000 Franken für das Jahr 2022 und von 258 000 Franken für das Jahr 2023. 

Pro Infirmis Glarus

Der Regierungsrat schliesst eine Leistungsvereinbarung mit der Pro Infirmis Glarus ab. Er genehmigt eine finanzielle Abgeltung für die Sozialberatung von gesamthaft 114 500 Franken für das Jahr 2022 und von 129 500 Franken für das Jahr 2023.