Neue Mitglieder der Kommunalen Naturgefahrenkommission

Die Gemeinde Glarus hat die Zusammensetzung ihrer Kommunalen Naturgefahrenkommission (KNK) neu konzipiert. Der Gemeinderat hat nun deren Mitglieder gewählt.



Mitteilung: Aus den Beschlüssen des Gemeinderates Glarus (zvg)
Mitteilung: Aus den Beschlüssen des Gemeinderates Glarus (zvg)

Der Kommunalen Naturgefahrenkommission (KNK) kommen wichtige Aufgaben im Bereich des kommunalen Naturgefahrendiensts und damit beim Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren zu. Die Leitung der Hauptabteilung Wald und Landwirtschaft hat die Zusammensetzung dieser Kommission neu konzipiert. Gestützt darauf hat der Gemeinderat folgende Personen als Mitglieder der Kommunalen Naturgefahrenkommission gewählt:

−    Dominik Hauser, Hauptabteilungsleiter Wald und Landwirtschaft, Naturgefahrenfachmann, Vorsitz
−    James Leuzinger, Umweltingenieur BSc. FH, Naturgefahrenfachmann, Vorsitz Stv. −     Patrizia Köpfli, Ingenieurgeologie MSc. ETH, Lawinenfachexpertin

Neue Mitglieder der Kommunalen Naturgefahrenkommission

James Leuzinger (BSc. FH Umweltingenieur) wird wie bisher und weiterhin für die Kommunale Naturgefahrenkommission der Gemeinde Glarus zur Verfügung stehen und zudem den stellvertretenden Vorsitz übernehmen. Als weiteres Mitglied konnte Frau Patrizia Köpfli (MSc. ETH Ingenieurgeologie) gewonnen werden. Sie hat mehrjährige Erfahrung im Bereich Naturgefahren und kennt den Kanton und die Gemeinde Glarus sehr gut. Der Hauptabteilungsleiter Wald und Landwirtschaft der Gemeinde, Dominik Hauser, hat von Amtes wegen den Vorsitz inne. 

Revierförster als wichtige Beobachter im Gelände

Mit diesen Neuwahlen endet die interimistische Mitgliedschaft von Revierförster Richard Gisler in der Kommunalen Naturgefahrenkommission. Der Gemeinderat dankt Richard Gisler für seinen grossen und kompetenten Einsatz herzlich. Das grosse vorhandene Wissen und die langjährige Erfahrung der beiden Revierförster Richard Gisler und Jakob Rast ist für die Gemeinde weiterhin sehr wichtig. Die beiden Revierförster werden der Kommission deshalb als Beobachter und Berater zur Verfügung stehen. Je nach Ereignis oder als allfällige Ersatzperson bei Abwesenheiten von Kommissionsmitgliedern kann ein Revierförster in das Entscheidungsgremium miteinbezogen werden.