Alle Menschen in der Schweiz, die durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, haben Anspruch auf Unterstützung und Hilfe. Jedes Opfer soll – unabhängig von seinem Wohnort – Zugang zu der Beratung und Unterstützung erhalten, die es benötigt.
Für wen ist die Opferhilfe-Nummer 142 gedacht?
Die Opferhilfe-Nummer 142 richtet sich an Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erlebt haben. Sie ist eine kostenlose, rund um die Uhr (24/7) erreichbare, niederschwellige und vertrauliche Anlaufstelle. Auch Angehörige sowie nahestehende Personen von Gewaltopfern können Unterstützung durch die Opferhilfe erhalten.
Geschultes Beratungspersonal bietet rund um die Uhr Unterstützung nach einheitlichen Standards und Prozessen. Dadurch erhalten alle Anrufenden eine verlässliche und qualitativ hochwertige Beratung – unabhängig davon, aus welchem Kanton der Anruf erfolgt. Gleichzeitig wird eine enge Zusammenarbeit mit den bestehenden kantonalen Opferhilfeangeboten sichergestellt.
Die Opferhilfe steht unabhängig davon zur Verfügung, ob eine Strafanzeige erstattet wurde oder ob der Täter bzw. die Täterin ermittelt werden konnte. Auch spielt es keine Rolle, ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Wichtiger Hinweis: Keine Notrufnummer
Die Opferhilfe-Nummer 142 ersetzt keine Notrufnummern. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte immer an die Polizei (117) oder an die Rettungsdienste (144). Der Zugang zu den Hilfsangeboten der Polizei und anderer Kriseninterventionsstellen ist jederzeit über die bestehenden Notrufkanäle gewährleistet.
Die Kantone stellen ein Beratungsangebot rund um die Uhr sicher. Während der Bürozeiten werden Anrufe an die Nummer 142 direkt an eine kantonale Opferberatungsstelle weitergeleitet. Ausserhalb der Bürozeiten sorgen die Kantone dafür, dass die Anrufe jederzeit an ein geschultes Team gelangen.
Regionale Lösung für Glarus
Der Kanton Glarus setzt bei der Umsetzung der Erreichbarkeit auf Kooperationen mit weiteren Kantonen. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden (deutschsprachig) und St. Gallen haben sich zu einer gemeinsamen Lösung zusammengeschlossen. An den Werktagen decken tagsüber die einzelnen Kantone über ihre jeweiligen Opferhilfestellen die Telefonanrufe ab. Nachts und an Wochenenden nimmt die Stiftung Frauenhaus St. Gallen die Anrufe für alle fünf Kantone entgegen.




