Neuer Kostenverteiler für Sanierung der ehemaligen Deponie in Bilten

Regierungsratssitzung 19. Mai • Als Folge eines Bundesgerichtsentscheides hat das Departement Bau und Umwelt (DBU) den Kostenverteiler für die Altlastensanierung der Deponie Dreieckswäldli in Bilten geändert. Nach Abzug des Bundesbeitrags übernehmen das Linthwerk 75 Prozent und der Kanton Glarus 25 Prozent der Restkosten zulasten des Altlastenfonds.



Medienmitteilung Regierungsrat Deponie Dreieckswäldli in Bilten (• Foto: M. Jud / Linthwerk)
Medienmitteilung Regierungsrat Deponie Dreieckswäldli in Bilten (• Foto: M. Jud / Linthwerk)

In der damaligen Gemeinde Bilten wurde beim sogenannten Dreieckswäldli (auch Tschachenwald genannt) gegen Ende der 1960er-Jahre bis 1973 eine offizielle Kehrichtdeponie betrieben. Dabei wurden neben Haushalts- auch Industrieabfälle abgelagert und regelmässig angezündet. Die Ablagerung der Abfälle erfolgte aufgrund der Tiefe der Deponie fast vollständig im Grundwasser. Der Deponie-Standort wurde in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen.

Im Zuge des Hochwasserschutzprojektes Linth 2000 wurde 2005 eine Altlastenuntersuchung durchgeführt. Das Departement Bau und Umwelt (DBU) ordnete 2009 die Sanierung des Standortes wegen ungenügenden Rückhalts der Verschmutzung an. Das Linthwerk hat den Standort von 2009 bis 2010 saniert, wobei das Ausmass der Verschmutzung viel grösser war als ursprünglich angenommen.

2009 hat das DBU auch eine Verfügung zur Kostenverteilung erlassen, welche von der Gemeinde Bilten angefochten wurde. Das Bundesgericht ist 2012 nicht darauf eingetreten. Die nach der Gemeindestrukturreform neu gebildete Gemeinde Glarus Nord reichte 2014 neuerlich eine Beschwerde ein, die das Bundesgericht teilweise guthiess. In der Folge musste ein Gutachten zur Sanierungspflicht erstellt werden. Dieses kam 2017 zum Schluss, dass mit den heute gebräuchlichen Untersuchungsmethoden der Standort Dreieckswäldli wahrscheinlich nicht sanierungspflichtig gewesen wäre.

Altlastenfonds wird belastet

Gemäss Umweltschutzgesetz ist das Altlasten-Sanierungsvorhaben im Dreieckswäldli bei Bilten beitragsberechtigt. Der Regierungsrat gewährt deshalb einen Kantonsbeitrag von 398 000 Franken. Der Beitrag wird dem Altlastenfonds belastet. Die Beiträge des Bundes betragen 1 061 500 Franken, diejenigen des Linthwerks 1 194200 Franken.