Die Neuansetzung des Termins steht im Zusammenhang mit der Behandlung des Arbeitspakets 1 der Nutzungsplanung II (NUP II) sowie mit dem revidierten Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Glarus (GPR), das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Das revidierte GPR schreibt vor, dass die Unterlagen zur Gemeindeversammlung neu spätestens 21 Tage vor dem Durchführungstermin in den Haushalten verteilt werden müssen. Bisher galt eine Frist von 10 Tagen.
An der Gemeindeversammlung im Juni 2026 wird das erste Arbeitspaket der NUP II behandelt. Aufgrund des festgelegten Verfahrensablaufs und der gesetzlichen Fristen hätte diese neue Vorgabe mit dem ursprünglich vorgesehenen Termin nicht eingehalten werden können. Die einzelnen Verfahrensschritte des Arbeitspaketes 1 NUP II wurden bereits in der ersten Jahreshälfte 2025 definiert, und der Prozess wurde mit der öffentlichen Mitwirkung am 27. Februar 2025 gestartet.
Mit der Verschiebung des Durchführungstermins auf den 22. Juni 2026 können die Vorgaben des revidierten GPR vollumfänglich eingehalten werden.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Verständnis.




