Für die Anpassung der Gesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleiches stand die Kommission unter einem enormen Zeitdruck. Trotzdem konnte eine ausgereifte und klar strukturierte Vorlage erarbeitet werden. Man habe auch die verschiedenen Anregungen der ersten Lesung mit einbinden können, wobei es sich ausser dem Verteilschlüssel eher um kleinere Korrekturen oder Formulierungsänderungen handle. Mit diesen Bemerkungen eröffnete Ständerat und Landrat Fritz Schiesser die Debatte zur zweiten Lesung der Vorlage.
Änderungen bei den Übergangsbestimmungen
Bereits in der Debatte zur zweiten Lesung der Teilrevision des Steuergesetzes war der Verteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinde Stein des Anstosses. Nach intensiv geführter Diskussion wurde aber die Vorlage zu Händen der Landsgemeinde 2007 in der vorliegenden Fassung verabschiedet. In der Detailberatung über die Anpassung von Gesetzen an den neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA) präsentierte die Kommission einige Änderungen, speziell zu den Übergangsbestimmungen. Damit werde dem Landrat die Kompetenz zu allenfalls notwendigen Anpassungen gegeben. In der Detailberatung wurde vor allem die Bestimmung über die Verantwortlichkeit der Gemeinden für die Heime präziser formuliert. Sie hätten auch dafür zu sorgen, dass die Leute recht untergebracht, aber die Heime auch wirtschaftlich geführt würden. Die Verantwortung obliegt nun alleine bei den Gemeinden. Sie können Alters- und Pflegeheime führen oder deren Führung auch an Dritte – Stiftungen oder Zweckverbände – übertragen.
Diskussion über den Verteilschlüssel Kanton und Gemeinden
Wort- und gestenreich stellte Landrat Werner Hösli den Antrag, bei der Änderung des Steuergesetzes den Verteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden gegenüber dem Antrag der Kommission zu ändern. Er schlug vor, dem Kanton 61 Prozent und den Gemeinden 39 Prozent zuzubilligen. Dies würde eine Umschichtung von 3 Prozent zu Gunsten der Gemeinden bedeuten. Landrat Fritz Schiesser warnt vor einem Seilziehen zwischen Kanton und Gemeinden, es sollte doch Ziel sein, dass eine Gemeinsamkeit herrsche. Geht es dem Kanton gut, so geht es unweigerlich auch den Gemeinden gut. Mit Annahme der Vorlage würden die Gemeinden von allen sozialen Risiken entbunden, was für die Gemeinden eine gewaltige Entlastung bedeute und zwar nicht nur bezüglich Zahlen sondern auch und vor allem bezüglich Risiko. Die NFA Einnahmen durch den Bund seien erst Ende Jahr bekannt, sodass frühestens zu diesem Zeitpunkt über konkrete Zahlen gesprochen werden könne. „Eine Umschichtung von einem Prozent zu Gunsten der Gemeinden sehe ich durchaus als Möglichkeit und ich kann mir vorstellen, dass auch die Landsgemeinde sich mit einem solchen Vorschlag einverstanden erklären könnte“. Nach diesen Worten bat Schiesser sich dem vorliegenden Antrag anzuschliessen, denn der Regierungsrat werde ja so oder so nach zwei Jahren dem Landrat einen Bericht erstatten. Man solle das Fell des Bären nicht verteilen, bevor der Bär geschossen sei. So seien die Zahlen der NFA bis heute noch nicht bekannt. Finanzdirektor Rolf Widmer wies zudem darauf hin, dass auch vom Projekt Linthal 2015 noch kein Geld geflossen sei. Er empfiehlt ebenfalls, dem vorliegenden Verteilschlüssel zuzustimmen.
Mit 45 Ja zu 26 Nein-Stimmen wurde die Vorlage des Landrats zu Händen der Landsgemeinde 2007 verabschiedet.
