Die Landsgemeinde 2025 hat die Teilrevision der Kantonsverfassung und die Totalrevision des Gemeindegesetzes beschlossen (Traktandum 12 Landsgemeinde 2025) und den Regierungsrat damit beauftragt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens festzulegen. Dazu wurden die drei Glarner Gemeinden konsultiert. Alle Gemeinden begrüssen das Datum 1. Januar 2026.
Mit der Neuordnung erhalten die Gemeinden unter anderem die Möglichkeit, eine neue Gemeindeorganisation einzuführen. Die Gewährleistung der Verfassungsänderung durch die Bundesversammlung steht noch aus, hat aber keinen Einfluss auf das Inkrafttreten.




