Damit ändert sich die Organisation der Fleischkontrolle. Sie wird künftig nur noch vom Kantonstierarzt durchgeführt. Nachdem sich die schlachtenden Metzgereibetriebe auf einen Zeitplan (dezentrale Fleischkontrolle an sechs Standorten an einem festen Schlachttag) einigten, ist die Umsetzung möglich; sie wird nochmals bezüglich Praxistauglichkeit und Zielerreichung (Professionalisierung, Effizienzsteigerung Fleischkontrollprozess, Qualitätsverbesserung in der Schlachtung) überprüft werden. Neu ist der Kantonstierarzt für die Fleischkontrolle in allen Schlachtbetrieben verantwortlich. Bei Ferien oder ungeplanter Abwesenheit übernimmt ein designierter Stellvertreter diese Aufgabe. Damit lassen sich die im Bundesrecht schon seit Längerem geforderten personellen und infrastrukturellen Bedingungen an den Veterinärdienst (Fleischhygiene, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz) erfüllen. Für die Fleischschau sind rund 20 Prozent des Pensums aufzuwenden; die Gebührenordnung zur Fleischschau wird entsprechend angepasst.
Im Dezember 2010 hatte der Landrat die Stellenplanerhöhung bereits bewilligt. Zur Pensumerhöhung führten die zunehmende Aufgabenfülle im Tierschutz-, Tierseuchen- und Lebensmittelbereich sowie die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Anpassungen der Tierschutz-, Tierseuchen und der Lebensmittelgesetzgebung werden im Herbst 2011 unterbreitet. 2013 wird nach einer weiteren Überarbeitung des Beschlusses über die Entschädigung der amtlichen Tierärzte die Neuorganisation des Veterinärdienstes abgeschlossen sein.




