Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft: Totalrevision geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat verabschiedet die Totalrevision des kantonalen Normalarbeitsvertrags Hauswirtschaft zuhanden der Vernehmlassung. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden in der Hauswirtschaft wie zum Beispiel Haushaltshilfen, Pflegefachpersonen und Babysitter.



Eine Betreuungsperson hilft einer Seniorin beim Reinigen der Wohnung • (Foto: iStock)
Eine Betreuungsperson hilft einer Seniorin beim Reinigen der Wohnung • (Foto: iStock)

In Berufen, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt, können sogenannte Normalarbeitsverträge erlassen werden. Im Bereich der Haus- und der Landwirtschaft sind die Kantone dazu verpflichtet, diese zu erlassen. Denn Arbeitnehmende in diesen Branchen fallen nicht unter die Bestimmungen des kantonalen Arbeitsgesetzes. 

Der geltende Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV HW) wurde 1988 erlassen. In dieser Zeit haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Hauswirtschaft jedoch stark verändert. Insbesondere ist der Bedarf an 24-Stunden-Betreuung für ältere Menschen gestiegen. Diese Arbeit wird häufig von Pendelmigrantinnen übernommen, die während der Betreuungszeit im Haushalt der betreuten Person wohnen. Der geltende NAV HW berücksichtigt diese neuen Entwicklungen nicht oder nur ungenügend.

Die Totalrevision des NAV HW soll diese Regelungslücken schliessen und die Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft verbessern. Insbesondere sollen die folgenden Punkte geregelt werden:

  • Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
  • Entschädigung für Präsenzzeiten
  • Ferien
  • Entlöhnung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. November 2023. Interessierte Personen und Verbände können sich bis zu diesem Datum schriftlich zum Entwurf des totalrevidierten NAV HW äussern. Die Unterlagen sind auf der Website des Departements Volkswirtschaft und Inneres publiziert