Notfallplanung für die Glarner Linth liegt vor

Das Notfallschutzkonzept und das Warn- und Alarmierungskonzept der Notfallplanung Glarner Linth werden in Kraft gesetzt. Bis 2024 werden die einsatzorientierte Planung (Wasserinterventionsplan und Evakuationsplan) erarbeitet.



Das Linth-Hochwasser unterspülte 1911 die Bahnlinie zwischen Diesbach und Hätzingen • (Foto: Landesarchiv)
Das Linth-Hochwasser unterspülte 1911 die Bahnlinie zwischen Diesbach und Hätzingen • (Foto: Landesarchiv)

Bis Ende 2024 soll eine umfassende Notfallplanung für grosse bis sehr grosse Hochwasserereignisse der Glarner Linth vorliegen. Dabei wird auch der Überlastfall des Escherkanals berücksichtigt. Der Regierungsrat setzt Teile der Notfallplanung Glarner Linth Ende 2021 in Kraft. Bis 2024 werden weitere Teile erarbeitet. Mit der Notfallplanung wird für die Naturgefahrendienste der Gemeinden, für die Interventionskräfte und den Bevölkerungsschutz sowie das Linthwerk ein aktuelles und lagebezogenes Führungsinstrument geschaffen. Dieses dient dem Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten.

Notfallschutzkonzept 

Das Notfallschutzkonzept bildet den Rahmen für die Notfallplanung an der Glarner Linth. Darin werden die Grundlagen beschrieben und die Gesamtorganisation des Notfalldienstes im Bevölkerungsschutz dargestellt. Die Grundlagen vermitteln einen Überblick über das Gewässersystem des Kanton Glarus. Sie umschreiben die Hydrologie, die Gefährdungsbilder und die Gefahrenszenarien.

Warn- und Alarmierungskonzept 

Das Warn- und Alarmierungskonzept regelt die Zuständigkeiten für die Auslösung eines meteorologischen Hochwasseralarms. Es liefert die Gefährdungsbilder und die massgebenden Alarmwerte für die Führungsorganisationen und die Vollzugsorgane. Im Warn- und Alarmierungskonzept wird die Herausgabe der Warnmeldungen und deren Übermittlung beschrieben, die Empfänger der Warnungen und die Information der Bevölkerung festgelegt sowie Bezug zum Notfallschutzkonzept des Linthwerks geschaffen.

Interventionsplanung (vorgesehen 2022/23)

In der Interventionsplanung werden die vorhandenen Wasserinterventionspläne aktualisiert und auf grosse und sehr grosse Hochwasserereignisse ausgebaut. Dabei werden die Interventionsmassnahmen als Auftragsblätter kartografisch dargestellt und für jeden Arbeitsauftrag der Personalbedarf und notwendiges Interventionsmaterial definiert.

Evakuationsplanung (vorgesehen 2023/24)

Mit der Evakuationsplanung für Hochwasserereignisse sollen Risiken für Personen und Tiere minimiert werden. Ausgehend von definierten Gefahrenszenarien werden zu evakuierende Gebäude bestimmt und in Evakuationsgebieten zusammengefasst. Ausserdem werden Evakuationsrouten und -plätze definiert. Auch hier werden Arbeitsaufträge festgelegt und die Aufgaben und Zuständigkeiten der Vollzugsorgane dargestellt.

Kosten

Die Kosten für die nun vorliegenden Teile I und II der Notfallplanung Glarner Linth betragen ohne Eigenleistungen rund 60 000 Franken. Für die Teile III und IV wird mit Kosten von je 100 000 Franken gerechnet. Auftraggeber von Teil III ist die glarnersach. Teil IV obliegt den Gemeinden. Die Kosten werden über die Investitionsrechnung im Rahmen der Programmvereinbarung Schutzbauten Wald abgerechnet. Der Bundesanteil beträgt dabei 50 Prozent.