Notfallplanung im Asylwesen

An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat vom Bericht zur Vorsorgeplanung des Kantons Glarus im Asylwesen Kenntnis genommen. Bei Vorliegen einer Notlage hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres den Einsatz des Zivilschutzes und den Bezug der Notunterkünfte zu beantragen.



Das Asylwesen wurde heute im Regierungsrat eingehend behandelt. (Bild: e.huber)
Das Asylwesen wurde heute im Regierungsrat eingehend behandelt. (Bild: e.huber)

Organisatorisch wird die Führung allfälliger Notunterkünfte dem Departement Volkswirtschaft und Inneres übertragen.

Ausgangslage

Aktuell können die Zuweisungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Rahmen der bestehenden Asylstrukturen des Kantons abgewickelt werden. Es bestehen freie Kapazitäten in den im ganzen Kanton verteilten Unterkünften des Kantons. Diese werden in einer angespannten Lage zuerst belegt. Auch der Kanton Glarus hat aber – wie andere Kantone und der Bund – eine Vorsorge-/Notfallplanung für eine Krisensituation im Asylbereich erarbeitet.

Vorsorgeplanung

Als Notunterkünfte sind drei Zivilschutzanlagen (ZSA) in den Gemeinden Glarus Nord und Glarus sowie die Truppenunterkunft in Glarus vorgesehen. Sie sollen für die Inbetriebnahme in angespannten Lagen sukzessive vorbereitet werden. Die Anlagen wurden nach Eignung, Nutzungskonflikten, Lage und erforderlichen Investitionen wie folgt priorisiert:

1. Priorität: ZSA Bürglen, Netstal
2. Priorität: ZSA Mühlehorn
3. Priortät: ZSA Bilten
4. Priorität: Truppenunterkunft Glarus

Der Betrieb einer Notunterkunft fordert verschiedene Fachbereiche. Die Verantwortung für den Betrieb der ZSA liegt bei der Hauptabteilung Soziales (HAS), welche das entsprechende Betriebs-/Betreuungskonzept für die Notfallunterkünfte erarbeitet. Sie kann für die Betreuung, den Betrieb, die Logistik, die Sicherheit und die Verpflegung eine externe Firma beauftragen, sofern die Aufgaben mit eigenen Mitarbeitenden oder den Mitarbeitenden anderer Departemente nicht bewältigt werden können. Der technische Betrieb kann mit dem Zivilschutz sichergestellt werden (Einsatz von Anlagewarten).

Aufgrund der Erfahrungen anderer Kantone erfolgt der Einsatz von Angehörigen des Zivilschutzes gezielt, z. B. für Eingangskontrolle, kurze Transporte und vor allem für den technischen Betrieb. Ein allfälliger Aufwand der beteiligten Departemente, Behörden und Hauptabteilungen wird nicht weiterverrechnet, es gelten die Regel-Zuständigkeiten z. B. für Schulkosten, ausserkantonale Hospitalisationen, Fahrzeuge Zivilschutz, usw. Investitionen werden zulasten der Asylrechnung vorgenommen, die Gemeinden sollen dafür auf einen Mietzins für die Benutzung der Anlagen verzichten. Insgesamt ist bei einer Notlage mit Mehrkosten zulasten der Asylrechnung zu rechnen, welche nicht vollständig durch Bundespauschalen gedeckt sind. Mit den Gemeinden werden einvernehmliche Lösungen angestrebt.