Nun kommt der Gebäude-Energieausweis

„Auf dem Energiespartrip durch die Wohnung“, so hiess das Thema des Referates von Urs Fischli im Rahmen der Veranstaltung „Neue Bescheidenheit“ von vergangener Woche.



Urs Fischli
Urs Fischli

Nach dem graziösen Einstieg der Tanzgruppe Rüti folgte der Vortrag von Urs Fischli, kantonaler Energieberater und Inhaber eines Beratungsbüros im Bereich Energie und Umwelttechnik, Glarus. Anhand von Beispielen zeigte er auf, wo und wie Energiesparen im eigenen Haus möglich ist.

Das Bewusstsein ist entscheidend

Dabei beliess es Fischli nicht nur bei der Empfehlung, Elektrogeräte auf Standby zu stellen. Im Wohnbereich sei es aber nicht einfach sich Gewohnheiten abzugewöhnen. Dies zeigte er anhand eines Beispieles auf: „Mit einem gekippten Fenster im Winter werden pro Tag rund drei Liter Heizöl zum Fenster hinaus geheizt.“ Besser sei es, zwei- bis dreimal im Tag kurz zu lüften. Mit nur einem Grad weniger Raumtemperatur könnten zudem sechs Prozent an Heizenergie eingespart werden.

Einsparmöglichkeiten bestehen auch beim Wasserverbrauch. „Am meisten geht durch die Toilettenspülung verloren“, so Fischli. Auch beim Strom lässt sich sparen. So lohne sich stets das Licht auszuschalten; aber auch den Computer, wenn dieser eine Viertelstunde lang nicht benötigt würde.

Gebäude-Energieausweis des Kantons (GEAK)

Ab August kann sich jeder Hausbesitzer einen Gebäudeenergieausweis des Kantons erwerben. Er schafft einen Vergleich zu anderen Gebäuden und gibt Hinweise für Verbesserungsmassnahmen. Unter www.geak.ch können Hausbesitzer auch kostenlos eine „GEAK light“ für ihr Gebäude erstellen. Oder man beauftragt damit einen akkreditierten Experten. GEAK und Bericht kosten zusammen 1200 Franken. Die ersten 15 000 Anmeldungen wird der Bund mit einem Kostenanteil von 1000 Franken belohnen.

Die abschliessende Diskussion zeigte auf, wie unsicher sich viele Hausbesitzer angesichts nötiger energetischer Verbesserungen fühlen. Nach Fischli macht es denn auch wenig Sinn einfach punktuell zu sanieren. „Jeder Hausbesitzer im Kanton Glarus hat ein Anrecht auf eine zweistündige kostenlose Beratung.“