NUP II: Gebündelte Abstimmung über die bearbeiteten Abänderungsanträge im Herbst 2022

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 beschlossen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Nutzungsplanung (NUP II) in weiten Teilen. Alle beschlossenen Inhalte wurden nun beim Kanton zur Genehmigung eingereicht. Jene Abänderungsanträge, welche die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung angenommen haben, führten zu einer Rückweisung der davon betroffenen Teile der Nutzungsplanung und sind nun Bestandteil eines separaten Verfahrens. Der Gemeinderat hat entschieden, möglichst alle dieser Punkte gebündelt an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Herbst 2022 zum Beschluss vorzulegen.



Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (zvg)

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben einen grossen Teil der NUP II im Frühling beschlossen. Somit konnte nun das umfassende Planungswerk zur Entwicklung der Gemeinde dem Kanton zur Prüfung eingereicht werden. Die Genehmigung durch den Kanton erfolgt voraussichtlich im Herbst 2022.

Verfahren für Teilrückweisungen

Jene Abänderungsanträge, welche vorgängig eingereicht und von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 angenommen wurden – zum Beispiel die geringere Mindestraumhöhe von 2,30 anstatt 2,40 Metern oder die Ergänzung des Baureglements mit Bestimmungen betreffend die vertragliche Sicherung der Baulandverfügbarkeit – sind gemäss dem seit 1. Juli 2018 geltenden Raumentwicklungs- und Baugesetz des Kantons Glarus als Teilrückweisungen zu behandeln. Diese Teilrückweisungen bilden daher ein separates, von der beschlossenen NUP II-Vorlage losgelöstes Verfahren.

Dies bedeutet, dass für diese zurückgewiesenen Teile die rechtlich vorgesehenen Verfahrensschritte der öffentlichen Auflage, Einsprachenbehandlung sowie Auflage vor der Gemeindeversammlung erneut durchgeführt werden müssen. Entsprechend stehen sämtlichen Einspracheberechtigten und Stimmberechtigten die mit den einzelnen Verfahrensabläufen verbundenen Rechtsmittel erneut zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass das rechtliche Gehör aller Betroffenen gewahrt wird. Einsprachen aus dem NUP II-Verfahren, die Teilrückweisungen betreffen, müssen im Rahmen des losgelösten Verfahrens erneut eingereicht werden. Eine klare Unterteilung der beiden Verfahren macht daher Sinn.

Gemeindeversammlung im September 2022

Der Gemeinderat hat entschieden, möglichst alle Teilrückweisungen und die damit verbundene Behandlung der angenommenen Abänderungsanträge unabhängig ihres Gehalts (siehe obige Beispiele) gebündelt an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im September 2022 zu behandeln. Dies ist auch sinnvoll, weil der politische Kalender in der ersten Jahreshälfte 2022 mit den Erneuerungswahlen von Gemeindepräsidium und Gemeinderat, den kantonalen Gesamterneuerungswahlen von Regierungsrat und Landrat sowie zwei eidgenössischen Abstimmungen bereits reich befrachtet ist.

Der Gemeinderat rechnet damit, praktisch alle Teilrückweisungen bis im Dezember 2021 behandeln und damit die öffentliche Auflage im Januar 2022 starten zu können. Die Gemeinde Glarus Nord wird die einzelnen Verfahrensschritte jeweils im Amtsblatt des Kantons Glarus und auf der Homepage der Gemeinde publizieren. Seite 2/2

Was geschieht mit Baueingaben?

Baueingaben werden unter Berücksichtigung allfälliger Planungszonen in Anwendung des geltenden kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts geprüft.