Am 19. September 2020 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Glarus Nord über die Entwicklung ihres Lebensraums und Wirtschaftsstandortes in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Die Raumplanung und Raumentwicklung sind neben der Finanzplanung eine der tragenden Säulen jeder Gemeinde. Die Nutzungsplanung II ist ein vielschichtiges Thema mit ganz unterschiedlichen, miteinander verzahnten Aspekten der Entwicklung.
Wegweisende Nutzungsplanung
Die NUP II definiert den Raum der Erholung und der Begegnung, die Qualität von Quartieren und nimmt Rücksicht auf Traditionen. Sie stiftet Identität und pflegt eine Baukultur, die den individuellen Ortsbildern gerecht wird und Landschaftsobjekte schützt. Sie stellt den Natur- und Heimatschutz sowie den Gewässerschutz sicher. Sie legt Wert auf attraktive Lebensräume, in denen sich Gesellschaft und Wirtschaft entwickeln. Im Zentrum stehen der haushälterische Umgang mit dem Boden sowie der Erhalt von Grünflächen. Die nachhaltige Entwicklung lebenswerter Dörfer soll so in geordneten Bahnen verlaufen. Gleichzeitig will man den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Es entstehen damit Planungssicherheit und klare Entwicklungsperspektiven, die für einen attraktiven Standort zentral sind. Mit der Nutzungsplanung profitiert die Landwirtschaft von langfristig gesicherten Flächen.
Guter Kompromiss für selbstbestimmte Zukunft
Nachdem die erste Nutzungsplanung an der Gemeindeversammlung im September 2017 zurückgewiesen worden war, startete der neu zusammengesetzte Gemeinderat von Glarus Nord ein Jahr später den Prozess für die zweite Vorlage, breit abgestützt und unter Einbezug der Bevölkerung im Rahmen von Fokusgruppen, Sprechstunden oder Konferenzen. Für Gemeindepräsident Thomas Kistler war es wichtig, zusammen mit vielen Interessengruppen eine ausgewogene Lösung zu finden: «Gemeinsam mit Experten, Einwohnerinnen und Einwohnern lotete die Gemeinde Verbesserungspotenzial aus. So haben wir auch Kritikpunkte der ersten Vorlage aufgenommen und neu geregelt.»
Eine für alle
Der Gemeinderat erachtet das Resultat als einen guten Kompromiss und eine ausbalancierte Vorlage, die den Weg für eine sinnvolle Entwicklung ebnet. Die NUP II sorgt für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. «Die Vorlage erfüllt sämtliche Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung und garantiert der Gemeinde, ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten zu können. Wir wollen mit dieser neuen Vorlage attraktive Perspektiven für die Wirtschaft, Gesellschaft und Landwirtschaft bieten», betont Kistler nun am Ende einer intensiven Planungsphase. Seite 2/2
Zweites Bulletin später
Nach Ablauf der sechswöchigen Frist zur Eingabe von Abänderungsanträgen werden alle Stimmberechtigten bis am 1. September 2020 zusammen mit dem Stimmrechtsausweis ein zweites Bulletin erhalten. Darin werden alle rechtzeitig eingereichten und den rechtlichen Voraussetzungen entsprechenden Abänderungsanträge, zusammen mit einer Stellungnahme des Gemeinderates, abgedruckt sein.
Das erste Bulletin und verschiedenes Anschauungsmaterial sowie eine Videopräsentation des Gemeindepräsidenten Thomas Kistler sind auf dem Internet verfügbar: www.glarus-nord.ch/nup.
Aktenauflage Nutzungsplanung
Vom 26. Juni 2020 bis 8. August 2020 liegt das vollständige Dossier der Gesamtrevision Nutzungsplanung im Gemeindehaus Niederurnen während der normalen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:
Montag: 08.30 – 11.30 und 14.00 – 19.00 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 08.30 – 11.30 und 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 07.30 – 11.30 Uhr